Nationalrat für Vorprüfung von Volksinitiativen

Der Bund soll Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen. Der Nationalrat hat am Dienstag einem Vorstoss aus dem Ständerat zugestimmt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, eine entsprechende Gesetzesrevision vorzubereiten.

Volksinitiativen sollen künftig noch vor der Unterschriftensammlung inhaltlich geprüft werden (Archiv) (Bild: sda)

Der Bund soll Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen. Der Nationalrat hat am Dienstag einem Vorstoss aus dem Ständerat zugestimmt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, eine entsprechende Gesetzesrevision vorzubereiten.

Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten. Der Bundesrat hatte auf Geheiss des Parlaments in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen. Eine davon soll nun umgesetzt werden.

Die materielle Vorprüfung des Bundes soll unverbindlich sein: Die Initianten könnten selbst entscheiden, ob sie ihren Initiativtext anpassen wollen oder nicht. Auf den Unterschriftenbögen müsste aber ein «Warnhinweis» angebracht werden, dass die Initiative möglicherweise mit dem Völkerrecht in Konflikt steht.

SVP sieht Volksrechte in Gefahr

Die SVP stellte sich vehement gegen diese Neuerung, die in ihren Augen eine Schwächung der Volksrechte darstellt. Der Rat stimmte dem Vorstoss aber mit 103 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Ebenfalls Ja sagte der Nationalrat zu einer Motion aus seinen eigenen Reihen, über die der Ständerat noch nicht befunden hat. Stimmt der Ständerat ebenfalls zu, kann der Bundesrat einen weiteren seiner Vorschläge umsetzen.

Demnach soll der Katalog der materiellen Gründe erweitert werden, nach denen eine Initiative für ungültig erklärt werden kann. Heute kann das Parlament eine Initiative nur für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.

Nach dem Willen des Nationalrates sollen künftig auch solche Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung und zum Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

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