Der Nationalrat will kleinste Kunststoffpartikel in Kosmetikprodukten nicht verbieten. Er hat am Dienstag einen entsprechenden Vorstoss von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) mit 119 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.
Glättli forderte ein Verbot aus Umweltgründen. Feines Plastikgranulat finde sich in Peelings, Duschgelen oder Zahnpasta. Derzeit sei eine Filterung in Klärwerken noch nicht möglich, sagte er zur Begründung seiner Motion im Nationalrat. Die Mikroplastik gelange deshalb ins Meer, wo sie aufgrund der wasserabweisenden Oberfläche Schadstoffe anziehe.
Die Partikel würden dann samt Schadstoffen von den Meeresorganismen aufgenommen. Mikroplastik sei in Seehunden, Fischen und Muscheln nachgewiesen worden, gab Glättli zu bedenken. Da es ökologisch abbaubare Alternative gebe, sei ein Verbot unproblematisch.
Dialog statt Verbot
Die Mehrheit im Nationalrat wollte aber nichts davon wissen und folgte dem Bundesrat. Umweltministerin Doris Leuthard räumte zwar ein, dass auch in Schweizer Gewässern Mikroplastikteilchen nachgewiesen worden seien. Zur Herkunft der Partikel und deren Auswirkungen auf Wasserlebewesen lägen aber noch keine gefestigten Erkenntnisse vor.
Die Gefahr für die menschliche Gesundheit stuft der Bundesrat als vergleichsweise gering ein, entsprechend erachtet er die betreffenden Bestimmungen als ausreichend. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, würden die notwendigen Massnahmen eingeleitet, sagte Leuthard.
Der Bundesrat begrüsse es, dass einige Hersteller von Körperpflegeprodukten freiwillig auf die Verwendung von Mikroplastikteilchen in ihren Produkten verzichten wollten. Erst wenn im Gespräch mit der Branche keine Fortschritte erzielt würden, prüfe der Bundesrat eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen.