Nationalrat genehmigt Fluglärmvertrag mit Deutschland

Die Schweiz gibt grünes Licht für den Fluglärmvertrag mit Deutschland. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Ratifikation zugestimmt. Beigelegt ist der Fluglärmstreit mit Deutschland damit aber nicht.

Flugzeug über Glattbrugg (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz gibt grünes Licht für den Fluglärmvertrag mit Deutschland. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Ratifikation zugestimmt. Beigelegt ist der Fluglärmstreit mit Deutschland damit aber nicht.

Dort ist das Abkommen letzten November in der Schublade verschwunden, weil im betroffenen Bundesland Baden-Württemberg heftiger Widerstand dagegen laut geworden war. Deutschland verlangt Nachverhandlungen, was die Schweiz bisher abgelehnt hat.

Wie in dieser Situation mit dem Fluglärmvertrag zu verfahren sei, war nur einer der umstrittenen Punkte im Nationalrat. SP-Fraktionssprecher Hans-Jürg Fehr (SH) warnte davor, zuzustimmen: Damit bekräftige man in Deutschland das Gefühl, von der Schweiz über den Tisch gezogen worden zu sein.

Kommissionssprecher Max Binder (SVP/ZH) hatte eine andere Leseart: «Damit ist die Tür für Nachverhandlungen zu», sagte er. Einen besseren Vertrag werde es für die Schweiz ohnehin nicht geben.

Gespaltene Fraktionen

Widerstand kam vor allem von Vertretern der betroffenen Kantone rund um den Flughafen, die mit den zusätzlichen Flugbewegungen fertig werden müssen. Obwohl die Fraktionen letztlich alles andere als geschlossen abstimmten, sprachen sich Grüne, SP und SVP gegen das Abkommen aus.

Sie störten sich vor allem daran, dass der Fluglärmvertrag genehmigt werden sollte, bevor wichtige Fragen zur Lärmverteilung, zur Sicherheit und zum Anflugregime geklärt sind. «Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, was dieser Vertrag für sie bedeutet», sagte Natalie Rickli (SVP/ZH), die die Sistierung der Vorlage bis zur Klärung der wichtigsten Fragen verlangte.

SVP-Fraktionssprecher Alfred Heer (ZH) stellte das Abkommen grundsätzlich in Frage und verlangte eine neue Lösung, mit welcher die Nordausrichtung des Flughafens abgesichert würde. Es gebe mittlerweile ohnehin mehr Deutsche in der Schweiz, die vom Fluglärm betroffen seien, als in Deutschland selber, sagte er.

Die Befürworter und mit ihnen Verkehrsministerin Doris Leuthard betonten, dass es sich beim vorliegenden Vertrag um den bestmöglichen Kompromiss handle. «Der Vertrag hat den Vorteil, dass wir einen seit fast 20 Jahre dauernden Streit regeln können», sagte Leuthard.

Innenpolitisches Problem

Für Binder bringt das Abkommen dem Flughafen Zürich Rechts- und Planungssicherheit. Er warnte davor, dass bei einer Ablehnung eine einseitige Verordnung aus Deutschland drohe, was sicher nicht zu einem besseren Ergebnis für die Schweiz führen würde. Bei den offenen Fragen handle es sich um rein innenpolitische Probleme, die mit dem Vertrag mit Deutschland nichts zu tun hätten.

Der Nationalrat stimmte dem Abkommen schliesslich deutlich mit 110 zu 66 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Anträge auf Sistierung oder Rückweisung des Geschäfts waren zuvor gescheitert.

Es ist nicht der erste Fluglärmvertrag mit Deutschland, der dem Parlament vorliegt. 2002 lehnte der Nationalrat den Staatsvertrag ab, den der Bundesrat mit Deutschland ausgehandelt hatte. Trotz Nachverhandlungen versenkte der Ständerat das Abkommen 2003 endgültig. Inzwischen hat sich die Meinung durchgesetzt, dass sich die Schweiz damit keinen Gefallen getan hat.

Seither gilt nämlich die einseitige Verordnung Deutschlands, die dem Flughafen Zürich ein restriktives Anflugregime auferlegt. Nach jahrelangem Stillstand einigten sich die Schweiz und Deutschland 2012 auf eine Absichtserklärung, die in das vorliegende Fluglärmabkommen mündete.

Längere Ruhezeiten

Mit diesem garantiert die Schweiz Deutschland längere anflugfreie Zeiten. Das Abkommen sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich bereits ab 18 Uhr.

Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anflüge damit nach dem Verkehrsaufkommen entwickeln.

Zudem können Flugzeuge werktags eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr. Deutschland hat auch einen satellitengestützten gekrümmten Nordanflug akzeptiert, der ausschliesslich über Schweizer Gebiet führen würde. Ab 2020 müssen rund 25’000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden.

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