Auch der Nationalrat hat das Rechtshilfeabkommen mit Kolumbien genehmigt. Dieses regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Kampf gegen Drogenhandel, Geldwäscherei, Korruption oder Terrorismus.
Die Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und Kolumbien werden vereinfacht und beschleunigt. Der Vertrag regelt ferner die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten und legt den Grundsatz fest, dass eingezogene Vermögenswerte geteilt werden.
Es handle sich um ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kriminalität, insbesondere die Drogenkriminalität, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CVP/OW) am Freitag. Er erinnerte auch daran, dass ein Rechtshilfegesuch abgelehnt werden kann, wenn es zu Diskriminierungen oder Menschenrechtsverletzungen kommen könnte.
Carlo Sommaruga (SP/GE) genügte diese fakultative Formulierung nicht, um die Menschenrechte zu schützen. Er versuchte, mit einem Rückweisungsantrag durchzusetzen, dass eine Verweigerung in kritischen Fällen obligatorisch ist. Justizministerin Simonetta Sommaruga bezeichnete seine Bedenken als unbegründet, da bei der Beurteilung eines Rechtshilfegesuchs Schweizer Recht angewendet werde.
Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag ab und stimmte dem Abkommen mit 104 zu 52 Stimmen zu. Der Ständerat hat das Abkommen bereits genehmigt. Der neue Vertrag reiht sich ein in eine Reihe andere Rechtshilfeverträge mit lateinamerikanischen Staaten wie Peru, Ecuador, Mexiko, Brasilien, Argentinien und Chile. Mit diesen Verträgen will der Bundesrat die innere Sicherheit der Schweiz stärken.