Nationalrat hält Whistleblower-Vorlage für zu kompliziert

Dem Nationalrat ist die Whistleblower-Vorlage zu kompliziert. Zwar möchte auch er regeln, unter welchen Umständen Meldungen über Missstände am Arbeitsplatz zulässig sind. Er verlangt vom Bundesrat aber neue Vorschläge.

Sommaruga mit Trede (Grüne/BL) am Dienstag im Nationalrat (Bild: sda)

Dem Nationalrat ist die Whistleblower-Vorlage zu kompliziert. Zwar möchte auch er regeln, unter welchen Umständen Meldungen über Missstände am Arbeitsplatz zulässig sind. Er verlangt vom Bundesrat aber neue Vorschläge.

Die Rückweisung hatte die Rechtskommission des Nationalrats beantragt: Der neue Entwurf soll verständlicher und einfacher formuliert, die Stossrichtung der Vorlage aber beibehalten werden.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass eine Meldung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber und allenfalls erst danach an eine Behörde erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen soll als letztmöglicher Weg der Gang an die Öffentlichkeit rechtmässig sein. Zusätzlicher arbeitsrechtlicher Schutz für Whistleblower ist nicht vorgesehen.

Schon im Ständerat war die Vorlage als «hyperbürokratisch» und «nicht alltagstauglich» bezeichnet worden. Die kleine Kammer lehnte einen Rückweisungsantrag aber ab und hiess die Revision des Obligationenrechts gut. Im Nationalrat fand sich für das Vorgehen am Dienstag keine Mehrheit mehr.

Frage der Präzision

«Die Rechtskommission hat festgestellt, dass die Vorlage derart kompliziert ist, dass es für den potenziellen Whistleblower schwierig ist herauszufinden, wie er sich in einem konkreten Fall verhalten soll», sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).

Zwar stimme die Stossrichtung der Vorlage, insbesondere, dass man zunächst versuchen müsse, das Problem im Unternehmen selber zu lösen. Die Kommission wolle aber eine einfacher konzipierte und einfacher verständliche Vorlage, sagte Jositsch.

Die Mehrheit folgte dem Antrag. In der CVP gab es zwar gewisse Zweifel, «ob man dem gerechtfertigten Wunsch auch gerecht werden kann», wie Karl Vogler (OW) sagte. Die SP hofft, dass der Arbeitnehmerschutz in einem neuen Entwurf doch noch gestärkt wird.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte jedoch vor allzu grossen Erwartungen. Der Entwurf sei das Resultat intensiver Vorarbeiten, sagte sie. Wenn man vereinfache, gehe man weniger ins Detail, es drohe ein Verlust an Präzision. Sie werde aber die Erste sein, die sich über eine vollständige, einfache und präzise Vorlage freue, sagte Sommaruga.

Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag der SVP mit 134 zu 49 Stimmen ab und stimmte der Rückweisung an den Bundesrat zu. Nun muss noch der Ständerat über die Rückweisung entscheiden.

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