Nationalrat heisst nationales Krebsregister grundsätzlich gut

Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass in der Schweiz Krebserkrankungen künftig landesweit und vollständig nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat die Daten bis zu 80 Jahre lang aufbewahren.

Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass Krebserkrankungen künftig landesweit nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Im Bild der Mammographie-Untersuchungsraum im Genfer Universitätsspital. (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass in der Schweiz Krebserkrankungen künftig landesweit und vollständig nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat die Daten bis zu 80 Jahre lang aufbewahren.

Mit dem Krebsregister sollen die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen verbessert werden. Nur mit vollständigen Daten lasse sich abklären, ob etwa Atomkraftwerke, Industrieanlagen oder verkehrsreiche Wohnlagen einen Einfluss auf das Krebsrisiko hätten, schreibt der Bundesrat dazu in der Botschaft.

Widerspruchsrecht für Patienten

Vorgesehen ist, dass Spitäler, Ärzte und Gesundheitsinstitutionen Krebsfälle dem zuständigen kantonalen Register melden müssen. Diese leiten die Daten in anonymisierter Form an das nationale Register weiter. In den Kantonen erfasst werden sollen Daten zur Person, zur Diagnose und zur Erstbehandlung sowie zum Verlauf der Krankheit.

Patienten und Patientinnen können der Registrierung widersprechen. Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen werden im Kinderkrebsregister erfasst, das der Bund führt. Zu bestimmten Krebserkrankungen und Personengruppen sollen zusätzliche Daten registriert werden.

Die grosse Kammer behandelte den Gesetzesentwurf am Dienstag als Erstrat. Sie hiess die Vorlage ohne Diskussion mit 171 gegen 3 Stimmen aus der SVP-Fraktion und ohne Enthaltungen gut. Das Gesetz geht nun an den Ständerat.

Rücksicht auf die Forschung

Auf Antrag ihrer Gesundheitskommission beschloss der Nationalrat diskussionslos, dass die kantonalen Register die Daten erst 30 Jahre nach dem Tod der Patienten löschen dürfen. Das Kinderkrebsregister soll die Daten erst 80 Jahre nach dem Tod der Patienten vernichten.

Die Frist für die Anonymisierung der Daten will der Nationalrat von 30 auf 80 Jahre nach dem Tod ausdehnen. Der Nationalrat will mit den längeren Fristen der Forschung entgegenkommen. Der Bundesrat schlägt vor, dass die kantonalen Register die Daten löschen, sobald die nationale Krebsregistrierungsstelle sie überprüft hat.

Mehr als fünf Jahre lang will der Bundesrat die Daten aber nicht aufbewahren lassen. Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Rat, dass 80 Jahre «vielleicht zu lang» seien. Die Frage sollte im Ständerat noch vertieft angeschaut werden.

37’000 neue Diagnosen pro Jahr

Jedes Jahr werden in der Schweiz 37’000 neue Krebsdiagnosen gestellt. Über 16’000 Menschen sterben jährlich an der Krankheit. Durchschnittlich entwickelt jede dritte Person im Laufe ihres Lebens eine Krebserkrankung, wobei rund 45 Prozent der Diagnosen bei Personen im Alter von 70 Jahren oder mehr gestellt werden.

Bereits heute werden in der Schweiz Krebserkrankungen registriert, allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien. 15 kantonale und kantonsübergreifende Register erfassen die Krebserkrankungen von 94 Prozent der Bevölkerung. Nur in den Kantonen Schaffhausen, Schwyz und Solothurn werden die Erkrankungen noch nicht registriert. Bereits vorhandene Daten sollen ins neue Register überführt werden.

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