Nicht jeder Spezialarzt soll in der Schweiz eine Praxis eröffnen dürfen. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch der Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung zu, mit der die Kantone die Zahl der Praxisbewilligungen nach Bedarf begrenzen können.
Nachdem ab Ende 2011 die Beschränkung der Zulassung für Spezialärzte nicht mehr möglich war, kam es in einigen Kantonen zu einer wahren Flut von Ärzten, die eine Praxisbewilligungen wollten. Besonders die Grenzkantone pochten auf eine rasche Wiedereinführung, da sie – wegen der Personenfreizügigkeit – am stärksten betroffen sind.
Die Befürworter wollen mit dem Ärztestopp verhindern, dass die Kosten wegen zusätzlicher Praxen steigen. Mit Verweis auf Studien schätzen sie die zusätzlichen Kosten pro Praxis auf jährlich 500’000 Franken.
Dass mehr Praxen mehr Kosten bedeuteten, illustrierte Ruth Humbel (CVP/AG) mit Zahlen: Während der früheren Zulassungsbeschränkung hätten jährlich 1,9 Prozent mehr Ärzte zulasten der Grundversicherung abgerechnet, sagte sie. 2012, nach dem Auslaufen, hätten dagegen 8,6 Prozent mehr Ärzte Rechnungen gestellt.
Möglichkeit für Kantone schaffen
Deshalb sollen die Kantone „den Ärzten, die nicht benötigt werden, eine Bewilligung verweigern können“, sagte Humbel. Der Nationalrat nahm die Beschränkung in der Gesamtabstimmung mit 103 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Beschränkung gilt nur für Spezialärzte, nicht aber für Hausärzte, an denen es eher mangelt.
Kantone mit Ärzteschwemme sollten handeln können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Das gebiete der Föderalismus. Niemand müsse die Beschränkung einführen, die sowieso bis 2016 befristet sei. Die Kantone sprachen sich mehrheitlich für die Vorlage aus.
Allerdings lockerte der Nationalrat den Ärztestopp für Ärzte, die sich in der Schweiz während mindestens fünf Jahren weitergebildet haben. Für sie gilt die Beschränkung wie für Hausärzte nicht. Das beschloss der Nationalrat mit 180 zu 1 Stimmen und 1 Enthaltung.
Ständerat als Nächstes
Der Bundesrat möchte den Ärztestopp auf Anfang April in Kraft setzen, weshalb das Parlament das Geschäft im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Am Dienstag befasst sich bereits der Ständerat damit. Dessen Gesundheitskommission empfiehlt – mit hauchdünner Mehrheit – die Rückweisung an den Bundesrat.
Einen solchen Rückweisungsantrag verwarf die grosse Kammer nur relativ knapp mit 94 zu 89 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Mit der Rückweisung wollten SVP und FDP vom Bundesrat verlangen, innert zwei Jahren Alternativvorschläge zur Zulassungsbeschränkung zu präsentieren.
Es gehe nicht an, ein Instrument, das seit 2002 bereits mehrmals verlängert und stets als provisorisch bezeichnet worden war, erneut einzuführen, argumentierten die Antragssteller. Zudem solle der Bundesrat erst handeln, wenn er wisse, ob die Kosten wegen der neuen Praxen wirklich gestiegen seien. Gegen die Zulassungsbeschränkung wendet sich namentlich die Ärzteschaft.
Einzige Lösung
Die Begeisterung für die Neuauflage hielt sich aber auch bei den Befürwortern in Grenzen. „Wir haben im Moment keine Alternative“, sagte Humbel. Niemand habe ein anderes mehrheitsfähiges Rezept.
Vorgesehen war einst, dass die vor dem Volk gescheiterte Managed-Care-Vorlage eine Steuerung der Zulassungen ermöglicht, wie Bundesrat Berset in Erinnerung rief. Nun befinde man sich in einer aussergewöhnlichen Situation, die durch den freien Personenverkehr mit der EU noch verschärft werde.
Die Lockerung des Vertragszwangs, also die Möglichkeit für die Krankenkassen, nur mit ausgewählten Ärzten zusammenzuarbeiten, sehen SVP, FDP und Teile der CVP als Lösung des Problems. Damit könne der Markt spielen, sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass das Volk die Vertragsfreiheit wohl ablehnen würde.
Ignacio Cassis (FDP/TI) brachte weitere Möglichkeiten ins Spiel: Praxisbewilligungen könnten versteigert werden oder nur wer ein Spitalpraktikum absolviert hat, könnte Zugang zu einer Bewilligung erhalten. Auch der Bundesrat verspricht, in einer zweiten Etappe eine Lösung ab 2016 zu präsentieren, wie Berset sagte.