Der Nationalrat verzichtet lieber auf ein Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich, als einem aus seiner Sicht schlechten Vertrag zuzustimmen. Er lehnte heute morgen das neue Abkommen mit 122 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab.
Die Parteien SVP, FDP, CVP und GLP votierten praktisch geschlossen gegen das Abkommen. SP und Grüne wollten auf das Abkommen eintreten, wobei die SP aber den Vertrag an den Bundesrat zwecks Nachverhandlungen zurücksenden wollte. Die BDP enthielt sich grösstenteils.
Kritisiert wird am neuen Abkommen, dass die französischen Steuerbehörden neu bei Erbschaften von Franzosen auch Immobilien in der Schweiz besteuern könnten. Eine Erbschaftssteuer in der Schweiz könnte zwar angerechnet werden, allerdings erhebt praktisch kein Kanton Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen.
Vor allem in Westschweizer Kantonen regte sich starker Widerstand gegen den Vertrag, welcher ein Abkommen aus dem Jahr 1953 ersetzen soll. Die Gegner betrachten den Vertrag als einseitig, weil er Frankreich weitere Besteuerungsmöglichkeiten gibt. Darunter könnte die Attraktivität der Schweiz für Franzosen leiden.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vor einer Ablehnung. Auch wenn der Vertrag weniger vorteilhaft sei, werde es keine bessere Lösung geben. Frankreich wolle eigentlich keinen Vertrag. Für gewisse Personen könnte ein vertragsloser Zustand zu einer Doppelbesteuerung führen – zudem gäbe es keine Streitbeilegungsverfahren mehr.