Nationalrat lehnt Rückweisung des Freihandelsabkommens ab

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China hat im Nationalrat die erste Hürde genommen. Mit 130 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer es ab, den Bundesrat zu Nachverhandlungen aufzufordern. Diese Forderung stellte die Linke.

Bundesrat Schneider-Ammann muss das Abkommen nicht neu verhandeln. (Bild: sda)

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China hat im Nationalrat die erste Hürde genommen. Mit 130 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer es ab, den Bundesrat zu Nachverhandlungen aufzufordern. Diese Forderung stellte die Linke.

Die Rückweisung hatten SP und Grüne verlangt, welche bemängelten, dass im über tausendseitigen Wirtschaftsvertrag die Menschenrechte nicht erwähnt werden. Sie kritisierten Menschenrechtsverletzung in China, Unterdrückung von religiösen Minderheiten wie Tibetern und Uiguren sowie Umweltschäden und mangelnde Beachtung der Arbeitnehmerrechte.

Schweizer Standards erreiche das Abkommen nicht, räumte Gerhard Pfister (CVP/ZG) ein. Allerdings müsse China daran gemessen werden, wie weit das Land in den vergangenen Jahrzehnten fortgeschritten sei. Die Entwicklung gehe in die richtige Richtung. «Vor einer Generation wäre ein solches Abkommen nicht denkbar gewesen.» Bei den Menschenrechten sei das Ergebnis im Bereich des Möglichen, sagte Andreas Aebi (SVP/BE).

Selbst Menschenrechtsexperten hätten bei Anhörungen von einem «beeindruckenden Ergebnis» bezüglich Menschenrechten gesprochen, sagte Elisabeth Schneider (CVP/BL) im Namen der vorberatenden Wirtschaftskommission. «Letztlich sind Handelsverträge nicht Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards.»

Die Linke wollte den Bundesrat dazu auffordern, mit China ein Zusatzprotokoll auszuhandeln, das zahlreiche Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte in beiden Ländern festlegen sollte. «Mehr wäre in Nachverhandlungen nicht zu bekommen», sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dazu.

Jacqueline Fehr (SP/ZH) begründete den Rückweisungsantrag damit, dass das Abkommen wirtschaftlich massiv überschätzt werde. Allein der Handel mit dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sei doppelt so gross wie jener mit China. Die geringe wirtschaftliche Bedeutung lasse es nicht zu, hinter die eigenen Standards zurückzugehen.

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