Die Strafverfolgungsbehörden sollen zur Überwachung Verdächtiger Trojaner in Computer einschleusen dürfen. Und sie sollen länger auf Telefonranddaten zugreifen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat dazu Ja gesagt.
Dem Entscheid ging eine lebhafte Debatte voraus. Diese drehte sich um die Frage, ob und wie stark der Schutz der Privatsphäre zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeschränkt werden darf.
Am Ende stimmte der Rat der Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 110 zu 65 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Dagegen stellten sich die Grünen sowie die Mehrheit der SP und eine Minderheit der SVP.
Skype-Gespräche mithören
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die Möglichkeiten zur Überwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren.
Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden deshalb bei Verdacht auf schwere Straftaten Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. Im Gesetz ist die Rede von «besonderen technischen Geräten» – gemeint sind IMSI-Catcher für die Abhörung und Ortung von Handys – und «besonderen Informatikprogrammen», auch GovWare genannt.
Staatstrojaner zentral einkaufen
Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden. Er lehnte es ab, Staatstrojaner zu verbieten oder deren Einsatz stärker einzuschränken. Auch will er nicht vorschreiben, dass die Programme in der Schweiz entwickelt werden müssen oder nur in Ländern gekauft werden dürfen, die auf grossangelegte Überwachung verzichten.
Hingegen will der Nationalrat im Gesetz verankern, dass die Programme von einer zentralen Bundesstelle beschafft werden müssen. Zudem sollen nur Programme eingesetzt werden dürfen, welche die Überwachung lückenlos und unveränderbar protokollieren.
Randdaten ein Jahr speichern
Neben den Staatstrojanern war im Nationalrat vor allem die Vorratsdatenspeicherung umstritten. Dabei geht es um die Frage, wie lange die Fernmeldeanbieter die Randdaten speichern müssen. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt, künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden auch nach einem Jahr noch darauf zugreifen können.
Der Nationalrat stimmte dem zu. Er lehnte Anträge ab, keine Aufbewahrungsdauer vorzuschreiben, die Dauer bei sechs Monaten zu belassen oder auf drei Monate zu verkürzen. Die Fernmeldedienstanbieter sollen indes verpflichtet werden, die Randdaten in der Schweiz aufzubewahren. Verschärft hat der Nationalrat ausserdem die Sicherheitsbestimmungen.
Schlimmer als zu Fichen-Zeiten
Die Gegner aus den Reihen der Grünen, der SP und der SVP hätten das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen wollen. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Unding, sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Die Daten aller Bürgerinnen und Bürger würden ohne Anlass gespeichert. Problematisch seien auch die Staatstrojaner: «Der Staat ist plötzlich auf Ihrem Computer anwesend.»
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) kritisierte die «Überwachungsmanie». Aus Sicht von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) «übersteigt die Dimension der geplanten Datensammlung die seinerzeitige Fichen-Affäre bei weitem». Lukas Reimann (SVP/SG) wählte noch deutlichere Worte: «Heute entscheiden wir, ob die Schweiz zu einem Polizei- und Überwachungsstaat verkommt.»
Mittelalterliche Methoden für die Ermittler
Die Befürworterinnen und Befürworter räumten ein, das Gesetz tangiere heikle Fragen. Es dürfe aber nicht sein, dass die Kriminellen die neuen technologischen Möglichkeiten nutzen könnten, während den Strafermittlern nur mittelalterliche Methoden zur Verfügung stünden, sagte Gabi Huber (FDP/UR).
Als Beispiele für die Notwendigkeit von Überwachungen nannten die Befürworter Drogenhandel, Menschenhandel, Mafia, Terrorfinanzierung, Pädokriminalität oder Kindesentführung. Es gehe nicht um präventives Schnüffeln, sondern um schwere Straftaten, betonten sie. Für die Überwachung brauche es eine richterliche Anordnung.
Haltung der SVP-Gegner kritisiert
Auf der Seite der Linken sprach sich Daniel Jositsch (SP/ZH) für das BÜPF aus. Den Gegnern aus den Reihen der SVP warf er eine inkonsequente Haltung vor. Man könne das Nachrichtendienstgesetz und das BÜPF ablehnen oder beiden zustimmen. «Was Sie definitiv nicht machen können: Das Nachrichtendienstgesetz annehmen und das BÜPF ablehnen.»
Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe beim BÜPF um Ermittlungsmethoden, die nur in Strafverfahren angewendet werden dürften. «Verdachtsunabhängige Überwachung ist kein Thema des BÜPF, sondern des Nachrichtendienstgesetzes», sagte sie.
Auch Opfer haben Rechte
Den Rat rief die Justizministerin dazu auf, nicht nur die Grundrechte der Täter zu thematisieren, sondern auch jene der Opfer. Ob sie das nächste Mal, wenn ein Kind entführt werde, sagen wollten, leider habe das Parlament entschieden, dass die Ermittler nicht auf die Randdaten zugreifen dürften, fragte Sommaruga die Gegner.
Das Gesetz geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Das letzte Wort könnte das Volk haben, die Gegner fassen ein Referendum ins Auge.