Der Nationalrat hat seinen Entscheid von Ende Mai korrigiert: Er sagt in der zweiten Runde Ja zum Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung. Dieses regelt die Umsetzung der Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich in der Schweiz.
Das Gesetz enthält Bestimmungen über Organisation, Verfahren, Rechtswege und anwendbare Strafbestimmungen. Der Nationalrat hatte es im ersten Durchgang Ende Mai mit 89 zu 85 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Nein sagten vor allem Vertreter von SVP und SP. Dass sie sich durchsetzten, dürfte auch daran gelegen haben, dass für die Abstimmung zahlreiche Mittepolitiker nicht im Saal waren.
Hätte die grosse Kammer zum zweiten Mal Nein gesagt, wäre das Gesetz vom Tisch gewesen. Dann hätte der Bundesrat die Umsetzung in einem Abkommen regeln müssen. Knapp – mit 88 zu 85 Stimmen bei 12 Enthaltungen – hat er den Entscheid nun aber korrigiert.
Die zweite Debatte am Montag war allerdings erneut geprägt von den alten Gräben. Eine SP-Minderheit brachte dieselben Anträge ein, die bereits in der ersten Beratung abgelehnt worden waren. Die grosse Kammer hat denn den Vorschlägen eine weitere Abfuhr erteilt: Sie wollte nichts davon wissen, im Gesetz festzuhalten, dass die Abgeltungssteuer eine Ergänzung und keine Alternative zum automatischen Informationsaustausch sei.
Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat den SP-Vorschlag, gegen sogenannte Verschwinder vorzugehen, die ihre Gelder von Schweizer Konten abziehen, bevor die Steuerabkommen in Kraft treten.
Der Ständerat hatte das Gesetz vergangene Woche stillschweigend gutgeheissen.
Weil der Nationalrat eine neue Differenz zum Ständerat geschaffen hat, muss sich die kleine Kammer nun noch einmal mit dem Gesetz befassen.