Bei der laufenden IV-Revision können sich National- und Ständerat nicht einigen: Der Ständerat pocht auf Sparmassnahmen, der Nationalrat will Schwerbehinderten die Rente nicht kürzen. Nun muss eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte nach einer Lösung suchen.
Der Nationalrat sprach sich am Donnerstag zum dritten Mal dafür aus, dass eine Invalidität von 70 Prozent auch in Zukunft zu einer vollen Rente berechtigen soll – diesmal mit 103 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung.
Der Ständerat hat bereits dreimal entschieden, den Vorschlägen des Bundesrates zu folgen und eine volle Rente künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gewähren.
Erfolg für Lohr
Im Nationalrat fand diese Verschärfung keine Mehrheit. Christian Lohr (CVP/TG), der selbst im Rollstuhl sitzt, rief den Rat wiederholt dazu auf, die Lebensbedingungen von Menschen mit schweren Behinderungen nicht zu verschlechtern. Diese hätten kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Für die 80-Prozent-Regel sprachen sich die Vertreter der SVP und der FDP aus. Die versprochenen Sanierungsmassnahmen müssten nun an die Hand genommen werden, argumentierten sie. Mit der Version des Ständerats wäre die Invalidenversicherung früher entschuldet. Die Mehrheit im Rat folgte jedoch den Argumenten Lohrs.
Einsparungen zwischen 20 und 60 Millionen
Mit den Nationalratsbeschlüssen würde die Einführung des neuen Rentensystems jährliche Einsparungen von 20 Millionen Franken bringen. Würde – wie der Ständerat dies möchte – neu erst eine Invalidität von 80 Prozent zu einer Vollrente berechtigen, könnten 60 Millionen gespart werden.
Alle Beschlüsse des Ständerates würden zu Einsparungen von insgesamt 95 Millionen Franken im Jahr führen. Die Nationalratsbeschlüsse zur IV-Revision brächten Einsparungen von 55 Millionen Franken.
Nein zu Schuldenbremse
Ebenfalls umstritten bleibt die Einführung einer Schuldenbremse für die IV. Der Nationalrat hielt auch in diesem Punkt an seinen früheren Beschlüssen fest, mit 136 zu 45 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Er stellt sich gegen automatische Mechanismen zur Sanierung im Falle von finanziellen Problemen.
Der Ständerat hatte der Schuldenbremse zugestimmt. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Mechanismus sieht vor, dass der Bundesrat den Beitragssatz erhöht und die Anpassung der Renten an die Teuerung sistiert, wenn die Mittel der IV unter eine bestimmte Grenze sinken.
Einigungskonferenz am Zug
Die Vorlage – der zweite Teil der 6. IV-Revision – geht nun in die Einigungskonferenz. Mitglieder aus den vorberatenden Kommissionen beider Räte werden einen Vorschlag ausarbeiten, der dann den Räten vorgelegt wird.
Kernstück der Vorlage ist eine Änderung des Rentensystems. Das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten soll durch ein weitgehend stufenloses System abgelöst werden. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt.