Mit punktuellen Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen. Der Nationalrat befürwortete die Vorlage mit 107 zu 75 Stimmen, nachdem er auf Antrag von bürgerlicher Seite mehrere Punkte herausgestrichen hatte.
Der Nationalrat trat am Donnerstag mit 107 zu 73 Stimmen auf die umstrittenen Vorschläge ein, gegen den Willen der SVP sowie einzelner Mitglieder von FDP und CVP. In der Debatte zog die bürgerliche Mehrheit dem Gesetzesentwurf dann ein paar Zähne. Nun ist der Ständerat am Zug.
Beschränkung aufgehoben
Abgelehnt wurde der Antrag, das vereinfachte Abrechnungsverfahren auf das Personal in Privathaushalten zu beschränken. Heute ist das Verfahren auch für Firmen möglich, wenn die Lohnsumme einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Dabei wollten es SVP, die FDP-Mehrheit und einige Mitglieder von GLP und CVP belassen.
Sie obsiegten mit 95 zu 82 Stimmen, bei 8 Enthaltungen. Der Bundesrat hätte verhindern wollen, dass das Instrument gegen Schwarzarbeit für die Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und zur Steuerersparnis genutzt wird. Es gehe nicht nur um Einzelfälle, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann.
Das Verfahren sei 2008 für die Entlastung von Kleinstfirmen und Vereinen eingeführt worden, hielt Silvia Flückiger (SVP/AG) dagegen. Komme es zu Missbräuchen aus steuerlichen Gründen, müsse die Steuerverwaltung eingreifen.
Es gehe es um ein Lohnvolumen von 15 Millionen Franken, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Vor allem Haushalte und nur wenige Kleinfirmen nutzten das vereinfachte Verfahren. Die Wirtschaftskommission (WAK) hatte der Einschränkung mit Stichentscheid von Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zugestimmt.
GAV-Verstösse gestrichen
Auf Antrag von SVP und FDP strich der Rat mit 99 zu 89 Stimmen eine weitere Bestimmung. Sie sieht vor, dass die Kontrollorgane in den Kantonen den zuständigen Behörden neu Meldung erstatten müssen, wenn sie Anhaltspunkte für Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) feststellen.
Mehr Kontrollen brächten zusätzliche administrative Hürden für Betriebe, sagte Olivier Feller (SVP/VD). Corrado Pardini (SP/BE) betonte, dass die Kontrolltätigkeit nicht ausgeweitet werde. Mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindliche GAV würden von den Kontrolleuren bereits gemeldet, aber die gesetzliche Basis fehle.
Umstrittenes Weisungsrecht
Und das Streichprogramm ging weiter: Ebenfalls auf Antrag der SVP sprach sich der Rat mit 91 zu 89 Stimmen bei 8 Enthaltungen dagegen aus, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) neu mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen mit Vorgaben abschliessen kann. «Sie sollen ihren Spielraum behalten können», sagte Flückiger.
Die CVP dagegen plädierte für die Vereinbarungen, mit denen auf sinnvolle Art Modalitäten geregelt werden könnten und die Kantone würden einbezogen, hielt Markus Ritter (SG) fest. Auch die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone unterstützten den Antrag.
Bei den Kantonen sei auch nicht «alles Glanz und Gloria», gab Leutenegger Oberholzer zu bedenken. Die Kontrollen würden nicht immer in genügendem Ausmass durchgeführt.
Nein zu Sanktionen-Artikel
Mit 120 zu 66 Stimmen Nein sagte der Rat zu einem neuen Artikel, mit dem der Bundesrat die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreiben will. Heute werde häufig «Vergessen» als Entschuldigung für Pflichtverletzungen angeführt, sagte Schneider-Ammann. Aus Sicht der Mehrheit ist der administrative Aufwand jedoch zu gross.
Leutenegger Oberholzer dagegen erinnerte an die Pflicht der Arbeitgeber, Arbeitnehmer bei den Behörden zu melden, die der Quellensteuer unterliegen. Auch müssten sie für den Versicherungsschutz der Angestellten sorgen. Neu im Gesetz sei, dass die Kontrollbehörde direkt Sanktionen aussprechen könne.
Die vom Bundesrat beantragte Sanktion ist eine Busse von bis zu 1000 Franken und bis zu 5000 Franken Busse im Wiederholungsfall. Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren lehnen laut der WAK-Mehrheit diese Bestimmung ab.
2015 kontrollierten die kantonalen Inspektoren im Kampf gegen Schwarzarbeit 13’137 Betriebe und 39’777 Personen. Dabei stiessen sie in etwa jedem dritten Betrieb auf Verdachtsfälle.