Nationalrat verlängert Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten

Das Parlament will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesen Vorschlag des Bundesrats angenommen.

Wirtschaftsdelikte, z.B. Geldwäsche, sollen langsamer verjähren (Bild: sda)

Das Parlament will die Verfolgungsverjährung bei schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre verlängern. Dadurch sollen vor allem Wirtschaftsdelikte wirksamer bekämpft werden können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesen Vorschlag des Bundesrats angenommen.

In Zukunft sollen Wirtschaftsdelikte nicht mehr nach sieben Jahren, sondern nach zehn Jahren verjähren. Hiermit sollen schwere Wirtschaftsverbrechen wirksamer bekämpft werden. Der Nationalrat, wie auch der Ständerat, haben einer entsprechender Vorlage des Bundesrates zugestimmt.

Die Vorlage geht zurück auf Motionen von Nationalrat Daniel Jositsch (SP/ZH) und Ständerat Claude Janiak (SP/BL), die eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten forderten. Die Praxis zeige, dass diese Straftaten oft komplex und die Ermittlungen zeitraubend seien, begründete Kommissionssprecher Karl Vogler (CVP/OW) die Änderung.

Oftmals grosse finanzielle Schäden

In vielen Fällen könnten die Delikte wegen der einsetzenden Verjährung gar nicht mehr verfolgt werden. Betroffen seien vor allem Grossunternehmen, aber auch KMU erlitten grossen finanziellen Schaden durch Wirtschaftsdelikte. Justizministerin Simonetta Sommaruga nannte eine Schadensumme von 497 Millionen Franken allein bei jenen Fällen, die 2012 vor Gericht gebracht wurden. «Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen», sagte sie.

Wegen Abgrenzungsschwierigkeiten verzichtete der Bundesrat in seiner Vorlage jedoch auf die Schaffung einer neuen Kategorie von «Wirtschaftsdelikten». Stattdessen werden die Verjährungsfristen nach Massgabe des Strafmasses erhöht: Schwere Vergehen, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, sollen erst nach zehn statt wie bisher nach sieben Jahren verjähren.

Es handelt sich um jene Verjährungsfristen, die sich in der Vergangenheit als besonders problematisch erwiesen haben. Leichtere Delikte sollen dagegen weiterhin nach sieben Jahren verjähren. Auch an den Verjährungsfristen bei Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren bestraft werden, wollen die Räte nichts ändern.

Konservative sahen keinen Handlungsbedarf

Die längere Frist für die Verfolgungsverjährung war stark umstritten. SVP und FDP wollten gar nicht auf die Vorlage eintreten, da sie keinen Handlungsbedarf sahen. Das Strafbedürfnis nehme mit der Zeit ab, denn die Zeit heile bekanntlich Wunden. Zudem werde die Beweislage wird immer schwieriger, sagte Andrea Caroni (FDP/AR).

Pirmin Schwander (SVP/SZ) sah das Problem nicht bei den Verjährungsfristen, sondern bei den Verfolgungsbehörden. Es brauche nicht mehr Personal, sondern mehr gut ausgebildete Leute mit speziellen Fachkenntnissen in Wirtschaftsdelikten, sagte er.

Jositsch erinnerte die Gegner jedoch daran, dass auch Topleute bei Wirtschaftsdelikten oft erst nach einem Konkurs oder bei Vorliegen eines Verlustscheins, also erst nach Jahren überhaupt aktiv werden könnten. Die Verfolgungsverjährung beginne aber bereits mit der Tat, weshalb viele Straftaten verjährten. «Es handelt sich dabei um ein systematisches Problem von Wirtschaftsdelikten», sagte Strafrechtsexperte Jositsch.

Die Mehrheit des Rates teilte seine Einschätzung: Mit 101 zu 79 Stimmen trat er auf die Vorlage ein. Diese wurde mit 102 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

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