Der Nationalrat will die erst vor kurzem beschlossenen Regeln zum Gewässerschutz bereits wieder lockern. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion von Leo Müller (CVP/LU) angenommen, gegen den Willen von Umweltministerin Doris Leuthard.
Die neuen Regeln sind seit 2011 in Kraft. Beschlossen hatte das Parlament sie als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser». Diese wurde in der Folge zurückgezogen.
Der Gegenvorschlag sei als Kompromiss erarbeitet worden, betonte der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss. «Eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen würde den politischen Kompromiss unterlaufen.»
Breite des Gewässerraums festgelegt
Zentrales Element des Kompromisses war die Festlegung des Gewässerraumes. Der Kompromiss bestand vor allem darin, dass nur 4000 der insgesamt 15’000 Kilometer stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen ausgeschieden werden.
Umweltministerin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte für die Breite des Gewässerraums ein wesentlicher Grund für den Rückzug der Volksinitiative gewesen seien. Die Werte entsprächen dem Minimum, welches zur Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser und der natürlichen Funktionen der Gewässer notwendig sei.
Regeln für Mehrheit zu strikt
Der Nationalrat hiess die Motion dennoch gut, mit 104 zu 82 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Stimmt auch der Ständerat zu, wird der Bundesrat beauftragt, das Gesetz so zu ändern, dass die minimale Breite des Gewässerraumes unterschritten werden kann. Heute seien die Regeln «stur», kritisierte Müller.
Die Interessen des Gewässerschutzes könnten nicht gegen andere Interessen abgewogen werden. Dies sollte aber möglich sein. Müller verlangt auch, dass beim Gewässerschutz die Eigentumsrechte der Grundeigentümer besser berücksichtigt werden.
So oder so muss der Bundesrat einen Bericht zum Thema vorlegen, denn der Nationalrat hiess neben der Motion auch ein Postulat von Karl Vogler (CSP/OW) gut. Im Bericht soll der Bundesrat aufzeigen, welche Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume für die Landwirtschaft und für eingezontes Bauland beziehungsweise deren Eigentümer hat – und wie die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes ohne fixe Metermasse berücksichtigt werden könnten.