Nationalrat verlangt bessere Zusammenarbeit gegen Waffenmissbrauch

Polizei, Militär und Gericht sollen bessere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erhalten, um Gewalttaten mit Armeewaffen zu verhindern. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat zwei Motionen mit diesem Ziel angenommen.

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Polizei den Einzug einer Waffe anordnen können (Symbolbild) (Bild: sda)

Polizei, Militär und Gericht sollen bessere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erhalten, um Gewalttaten mit Armeewaffen zu verhindern. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat zwei Motionen mit diesem Ziel angenommen.

Die Motionen aus den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte verlangen rechtliche Grundlagen zur besseren Zusammenarbeit. Dies soll dazu führen, dass Waffen – egal ob zivil oder militärisch – unverzüglich beschlagnahmt werden, wenn jemand durch Drohungen oder Gewalttätigkeiten auffällt. Zudem sollen Strafverfolgungs- und Polizeiorgane direkt den Einzug einer Waffe anordnen können.

Der Bundesrat zeigte sich mit den Motionen einverstanden. Die Regierung verwies zwar auf die heutigen Möglichkeiten, die es beispielsweise zur Einziehung bereits gebe. Sie räumte aber ein, dass die Zusammenarbeit verbessert werden könnte.

Einen Teil der Forderung hat der Bundesrat schon erfüllt: die automatische Meldung von Armeeangehörigen, die in einem Strafverfahren stecken und von denen ein Gewaltpotenzial ausgeht.

Der Bundesrat schlug Anfang September vor, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften der Armee aktiv melden sollen, wenn Armeeangehörige eine ernsthafte Gefahr darstellen. Dies würde der Armee die Entscheidung erleichtern, ob sie einem Soldat eine Waffe geben oder ob sie jemandem eine Waffe entziehen soll.

Die Motion soll dazu führen, dass problematische Fälle mit Waffen rasch behandelt werden, sagte Chantal Galladé (SP/ZH) im Namen der Kommission. Das geschehe nicht immer. Im April sei bei 733 problematischen Fällen die Waffe noch nicht entzogen worden.

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