Der Nationalrat hat am Donnerstag etwas Tempo aus der Unternehmenssteuerreform III genommen. Er verwarf den Vorschlag seiner Wirtschaftskommission, im Rahmen dieser Reform auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hatte dafür eine eigene Vorlage gezimmert, zu der ein eigenes Referendum hätte geführt werden müssen. Sie wollte damit verhindern, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe die ganze Unternehmenssteuerreform III zu Fall bringt. Die Kosten für den Bund belaufen sich immerhin auf 230 Millionen Franken.
Bei der Fortsetzung der am Mittwochabend unterbrochenen Debatte verwarf der Nationalrat diese Abschaffung jedoch – wenigstens vorläufig. Er beerdigte das Projekt nicht ganz, sondern schickte es zur gesonderten Behandlung zurück an die Kommission. Im Rahmen eines eigenen Geschäfts soll dort über die Abschaffung aller Stempelsteuern diskutiert werden.
Leo Müller (CVP/LU) hatte eine «Auslegeordnung» verlangt. Die Emissionsabgabe müsse abgeschafft werden, aber nicht sofort. FDP und SVP sprachen sich ebenfalls für deren Abschaffung aus. Die Abgabe auf neuem Eigenkapital habe in einem zeitgemässen Finanzsystem keinen Platz, sagte Thomas Matter (SVP/ZH). Der Karren dürfe aber nicht überladen werden. Martin Bäumle (GLP/ZH) sprach offen von einem «taktischen Element».
Kosten verschleiert
Dadurch sah sich die Linke bestätigt, die hinter der Rückweisung ein Ablenkungsmanöver vermutete. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sprach von einem «Trickli». Die Stimmberechtigten müssten wissen, was die Reform tatsächlich koste.
Louis Schelbert (Grüne/LU) bezeichnete die Emissionsabgabe als «Gegengleich zur Mehrwertsteuer». Es sei nicht einsehbar, weshalb gerade Finanzdienstleistungen steuerfrei sein sollten. Schelbert bekämpfte die Abschaffung der Stempelsteuer darum grundsätzlich, jedoch erfolglos.
Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich überzeugt, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital bald wieder zur Diskussion stehen wird. Die Streichung aller Stempelabgaben hingegen hält er in nächster Zeit für nicht finanzierbar. Die Kosten würden sich auf über 2 Milliarden Franken belaufen. «Das können Sie vergessen», sage Maurer.
Auch über den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer hat der Nationalrat erst am Donnerstag entschieden. Er beschloss, den Kantonen 20,5 Prozent der direkten Bundessteuer zukommen lassen. Das entspricht dem Vorschlag des Bundesrats. Heute sind es 17 Prozent.
Die Kantone sollen damit finanziellen Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuern erhalten. Der Ständerat hatte beschlossen, den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent zu erhöhen, was einem zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 153 Millionen Franken pro Jahr entspricht.
Schlupfloch gestopft
Im buchstäblich letzten Moment hat der Nationalrat zudem ein grösseres Steuerschlupfloch identifiziert und gestopft. Es geht um die Aufdeckung stiller Reserven bei Aufhebung des kantonalen Steuerstatus. Der Nationalrat hat beschlossen, die dabei möglichen Steuerersparnisse zu deckeln.
Zusammen mit der Patentbox, dem Forschungsabzug und der zinsbereinigten Gewinnsteuer darf die Steuerersparnis maximal 80 Prozent betragen. Ohne diese Obergrenze könnten unter Umständen sehr hohe Beträge zum Abzug gebracht werden, sagte Markus Ritter (CVP/SG). Wegen möglicher Verlustvorträge würden die Unternehmen darum während vieler Jahre keine Steuern zahlen. «Diese Begrenzung ist sehr wichtig für die Glaubwürdigkeit der Vorlage», sagte Ritter.
Der Nationalrat hat auch die Übergangsmodalitäten für den Finanzausgleich angepasst. Dies wurde nötig, weil viele Firmen ihren Steuerstatus frühzeitig aufgeben wollen, was Einfluss auf das Ressourcenpotenzial der Kantone hat.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Unternehmenssteuerreform III mit 138 zu 52 Stimmen an. Dagegen stimmten SP und Grüne.