Für Lebensmittel soll weiterhin eine strenge Deklarationspflicht gelten. Neu soll auch die Herkunft der Rohstoffe angegeben werden müssen. Der Bundesrat soll aber bei stark verarbeiteten Lebensmitteln Ausnahmen festlegen können. Dies hat der Nationalrat entschieden.
Die Diskussion um den fraglichen Artikel im Lebensmittelgesetz war von den jüngsten Lebensmittel-Skandalen geprägt, namentlich von der Aufregung um das nicht deklarierte Pferdefleisch in Lasagne. Dieser Fall zeige, dass die Vorschriften nicht gelockert werden dürften, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).
Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Bei bestimmten Lebensmitteln muss zudem das Herkunftsland des Hauptrohstoffes angegeben werden. Ausnahmen sind in Verordnungen geregelt.
Der Nationalrat möchte nun, dass künftig in der Regel auch die Herkunftsangabe des Rohstoffs angegeben werden muss. Er nahm einen entsprechenden Antrag von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) mit 101 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.
Ausnahmen möglich
Ausnahmen möchte der Nationalrat jedoch zulassen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit für Ausnahmen bei verarbeiteten Produkten neu im Gesetz zu verankern. Die vorberatende Kommission des Nationalrates zeigte sich einverstanden, schlug aber vor, dies nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln vorzusehen.
Der Nationalrat folgte seiner Kommission und stimmte dem zu. Vertreterinnen der SP und der Grünen beantragten mit Einzelanträgen, die Bestimmungen über die Ausnahmen zu streichen. Gesundheitsminister Alain Berset sagte dazu, er verstehe, dass der Pferdefleisch-Skandal Reaktionen ausgelöst habe. Es gehe aber darum, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Konsumentenschutzes und der Industrie zu finden.
Trauben in Frühstücksflocken
Seien keine Ausnahmen möglich, müsste künftig etwa deklariert werden, woher die Trauben in den Frühstücksflocken kämen, gab Berset zu bedenken. Dies umzusetzen, wäre problematisch. Strengere Vorschriften für Schweizer Produkte würde diese zudem gegenüber Produkten aus dem Ausland diskriminieren.
Nach den Beschlüssen des Nationalrates soll im Gesetz ferner verankert werden, dass der Bundesrat bei bestimmten Lebensmittelgruppen festlegen kann, dass die Hersteller anstelle des Produktionslandes einen übergeordneten geografischen Raum wie die EU angeben können. Weiter kann der Bundesrat festlegen, dass im Offenverkauf die Information über das Produktionsland nicht schriftlich angegeben werden muss, wenn dies zu unverhältnismässigem Aufwand führen würde.