Nationalrat will Kulturgüter neu auch vor Feuer und Wasser schützen

Der Nationalrat will wertvolle Kulturgüter nicht nur bei Kriegen schützen, sondern auch vor Katastrophen und Notlagen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Bränden. Er hiess am Donnerstag oppositionslos mit 168 Stimmen das revidierte Kulturgüterschutzgesetz gut.

1993 brannte die Kapellbrücke in Luzern (Archiv) (Bild: sda)

Der Nationalrat will wertvolle Kulturgüter nicht nur bei Kriegen schützen, sondern auch vor Katastrophen und Notlagen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Bränden. Er hiess am Donnerstag oppositionslos mit 168 Stimmen das revidierte Kulturgüterschutzgesetz gut.

Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für einen «Bergungsort», wo gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland vorübergehend sicher aufbewahrt werden können. Die Schweiz wäre der weltweit erste Staat mit einem solchen «Safe Haven»-Angebot. Ein «Safe Haven»-Fall würde 50’000 bis 100’000 Franken im Jahr kosten.

Zudem kann der Bund neu neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute von kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden. Zu reden gab im Nationalrat die Absicht des Bundes, die Kantone beim Erstellen von Dokumenten zu unterstützen – etwa Fotos, Skizzen oder Kopien – für die Sicherung von Kulturgütern.

Der Bundesrat hatte diese Unterstützung zunächst aus dem Gesetz streichen wollen, beliess aber nach der heftigen Kritik in der Vernehmlassung eine «Kann»-Formulierung und eine Unterstützung von höchstens 20 Prozent der Kosten im Entwurf. Eine Minderheit hätte eine zwingende Unterstützung durch den Bund gewünscht.

Bund kann Hilfe leisten für Sicherungsdokumente

Damit werde erreicht, dass die Dokumentationen einheitlich und verlässlich erstellt würden, argumentierte Sprecher Walter Müller (FDP/SG). Verteidigungsminister Ueli Maurer hielt dagegen, die Mehrheit der Kantone sei mit der «Kann»-Formulierung einverstanden. Der Rat lehnte den Antragdeutlich ab.

Eine rot-grüne Minderheit wollte auch Kulturgüter von regionaler Bedeutung ins Gesetz aufnehmen. Angesichts bisweilen rigoroser Sparmassnahmen in den Kantonen bestehe das Risiko von Abstrichen auf Kosten des Kulturgüterschutzes, argumentierte Sprecherin Evi Allemann (SP/BE). Der Antrag wurde mit 120 zu 58 Stimmen abgelehnt.

Dass ein erweiterter Schutz für Kulturgüter nötig ist, zeigen in den Augen des Bundesrates der Brand der Luzerner Kapellbrücke 1993, der vom schweren Erdrutsch im Jahr 2000 beschädigte Stockalperturm in Gondo VS oder die Hochwasser in den Sommern 2005 und 2007. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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