Der Nationalrat möchte Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen in einem neuen Gesetz regeln. Er hat mit 95 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion angenommen. Sagt auch der Ständerat ja, wird der Bundesrat beauftragt, die Testkäufe zu legalisieren.
Nur so könnten fehlbare Geschäfte strafrechtlich belangt werden. Die Testkäufe, mit denen Behörden kontrollieren, ob sich Geschäfte beim Alkoholverkauf an die Altersgrenze halten, fallen heute unter die Bestimmungen zu den verdeckten Ermittlungen.
Motionärin Maja Ingold (EVP/ZH) fordert ein neues Gesetz, um die Testkäufe auf eine legale Basis zu stellen: „Wenn die Testkäufe die gewünschte Wirkung entfalten sollen, sind die Behörden darauf angewiesen, dass sie die Verkaufsstellen belangen können, und zwar nicht nur verwaltungsrechtlich“, schreibt sie.
Gemäss Ingold gehören die Alkoholtestkäufe bereit heute zu den wichtigsten Elementen der Suchtprävention im Jugendalter. Zwischen den Jahren 2000 und 2009 hätten 15 Kantone 5688 Testkäufe durchgeführt. Die Alkoholabgabe an Minderjährige sei in den Gebieten von 60 auf 30 Prozent zurückgefallen.
Einheitliche Altersgrenze für Zigarettenkauf
Weiter will der Nationalrat für die ganze Schweiz eine einheitliche Altersgrenze für den Verkauf von Tabakwaren einführen. Er nahm mit 115 zu 68 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Motion von Ruth Humbel (CVP/AG) an. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Heute regeln die Kantone die Tabakabgabe unterschiedlich. In elf Kantonen können Jugendliche ab 16 Jahren Zigaretten kaufen. In sieben Kantonen beträgt die Altersgrenze 18 Jahre, und in acht Kantonen gibt es gar keine Vorschriften.