Das Beispiel Moritz Leuenberger soll sich nicht wiederholen: Der Nationalrat will die Tätigkeit von Bundesräten nach deren Rücktritt stark einschränken. Eine entsprechende Regelung für die Topkader der Bundesverwaltung lehnte er allerdings ab.
Das teilweise Mandatsverbot für Bundesräte fand insbesondere an den Polen Zustimmung. Neben SVP und SP sprachen sich auch die Grünen für die Einschränkung aus. «Das Volk hat Anspruch auf die persönliche Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder», sagte der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder.
CVP, FDP, GLP und BDP wollten den Bundesratsmitgliedern hingegen keine Auflagen machen für die Zeit nach dem Rücktritt. Die Unabhängigkeit einer Person lasse sich nicht mit einem Gesetz sicherstellen, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH).
Mit einer Mehrheit von 99 zu 86 Stimmen sprach sich der Nationalrat schliesslich dafür aus, dass Bundesräte nach ihrem Rücktritt während zwei Jahren keine bezahlten Mandate bei Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen annehmen dürfen. Auch eine Tätigkeit, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben als Bundesrat steht, wäre untersagt.
Alt Bundesrätinnen und alt Bundesräte sollen ausserdem nach ihrem Ausscheiden aus der Landesregierung keine bezahlten Mandate von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts annehmen dürfen, die von der Finanzierung des Bundes abhängig sind.
Ausgenommen von dieser sogenannten Karenzfrist wären die seltenen Fälle, in denen ein Bundesrat nicht wiedergewählt wird. Hatte ein Bundesrat bereits vor dem Amtsantritt eine Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft, soll er dort nach dem Rücktritt zudem ohne Beschränkung arbeiten dürfen.
Bundesrat: «Unnötig und schädlich»
Der Appell von Bundeskanzlerin Corina Casanova zeigte keine Wirkung. Casanova argumentierte vergeblich, im Schweizerischen Milizsystem müsse nach dem Ausscheiden aus einem Exekutivamt die Möglichkeit bestehen, wieder voll in einen Beruf einzusteigen.
Die Bundeskanzlerin verwies zudem auf ein Papier, mit dem sich der Bundesrat im Jahr 2011 verpflichtete, bei der Auswahl von Mandaten «die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen». Der Bundesrat hatte sich in einer Stellungnahme gegen die «unnötige und schädliche» Karenzfrist ausgesprochen.
Den Anstoss für die Gesetzesvorlage, die nun an den Ständerat geht, hatten zwei parlamentarische Initiativen gegeben. Diese waren als Reaktion auf ein Verwaltungsratsmandat für den früheren Verkehrsminister Moritz Leuenberger eingereicht worden. Der Sozialdemokrat war kurz nach seinem Rücktritt beim Baukonzern Implenia eingestiegen.