MeteoSchweiz soll auf dem freien Markt nicht mehr Spielraum erhalten. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, das revidierte Meteorologiegesetz zu beraten. Der kostenlose Zugang zu Wetterdaten soll aber trotzdem eingeführt werden.
Der Nichteintretens-Entscheid fiel sehr deutlich mit 168 zu 1 Stimmen. Karl Vogler (CVP/OW) sagte im Namen der vorberatenden Umweltkommission, dass es keine zwingenden Gründe gebe, an den gesetzlichen Grundlagen des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) etwas zu ändern.
Schon heute könne Meteoschweiz auf dem freien Markt tätig sein, sagte Vogler. Auch könnte die Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt die privaten Wetterdienste zu stark konkurrenzieren. Zudem würde mit einem solchen Schritt die Kontrolle des Parlamentes über MeteoSchweiz geschwächt.
Bereits die vorberatende Umweltkommission (UREK) hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, das totalrevidierte Meteorologiegesetz nicht zu beraten.
Durch die Hintertüre
Einen Passus aus dem Gesetz will der Nationalrat allerdings retten. So soll MeteoSchweiz künftig grundlegende Wetterdaten und Basisdienstleistungen frei zur Verfügung stellen – auch privaten Wetterdiensten. Der Rat hat einer entsprechenden Kommissionsmotion, die auch vom Bundesrat unterstützt wird, stillschweigend zugestimmt.
Der freie Zugang zu staatlichen Daten basiere auf der vom Bundesrat unterstützten Strategie „Open Government Data“, sagte Kommissionssprecherin Adèle Thorens (Grüne/VD). Daten, die für die Allgemeinheit von Interesse sind, sollen ohne Einschränkung zugänglich gemacht werden.
Bundesrat Alain Berset gab zu bedenken, dass MeteoSchweiz neue Einnahmequellen brauche, wenn Wetterdaten kostenlos herausgeben müsse. Er bezifferte den Bedarf auf zwei Millionen Franken. Wie dieser Betrag beschafft werden könnte, müsste vertieft geprüft werden, falls auch der Ständerat das vorgeschlagene Gesetz ablehne.
Auch private Dienstleister dagegen
Der Bundesrat möchte mit einer Totalrevision des Meteorologiegesetzes MeteoSchweiz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführen. Basisdienstleistungen sollen kostenlos werden, abgegolten durch den Bund. Weitere Dienstleistungen – zum Beispiel Flugwetterdienste – könnten kostenpflichtig angeboten werden.