Eine Invalidität von 70 Prozent soll auch in Zukunft zu einer vollen Rente berechtigen. Der Nationalrat hat am Dienstag bei den Beratungen zur IV-Revision entschieden, in diesem Punkt bei der heutigen Regel zu bleiben. Er hielt an einem früheren Beschluss fest.
Der Ständerat hatte auf Sparmassnahmen gepocht. Er möchte den Vorschlägen des Bundesrates folgen und eine volle Rente künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gewähren. Im Nationalrat findet sich jedoch keine Mehrheit für diese Verschärfung. Wie bereits im Dezember folgte der Rat den Argumenten von Christian Lohr (CVP/TG), der selbst im Rollstuhl sitzt.
Lohr rief den Rat dazu auf, die Lebensbedingungen von Menschen mit schweren Behinderungen nicht zu verschlechtern. «Es wäre ethisch unwürdig, unanständig und verantwortungslos», sagte der CVP-Nationalrat.
Menschen mit schweren Behinderungen hätten kaum eine Chance, auf dem Arbeitsmarkt einen Teilzeitjob zu erhalten. Es sei zynisch zu sagen, man wolle Anreize schaffen, damit sie mehr unternähmen, um eine Arbeit zu erhalten.
Nicht die Schwächsten im Stich lassen
Unterstützung erhielt Lohr aus den Reihen von SP, Grünen und Grünliberalen. Auch die CVP und die BDP stellten sich mehrheitlich gegen eine Verschärfung. Die Rednerinnen und Redner betonten, die Revision bringe auch Einsparungen, wenn an der Vollrente für Menschen mit einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent nicht gerüttelt werde.
«Wir wollen doch nicht die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft im Stich lassen», sagte Margrit Kessler (GLP/SG). Viele gaben auch zu bedenken, mit der Verschärfung würde es bloss zu einer Abwälzung der Kosten auf die Kantone und Gemeinden kommen, da mehr Behinderte Ergänzungsleistungen beziehen müssten.
Sparmassnahmen an die Hand nehmen
Für die 80-Prozent-Regel sprachen sich die Vertreter der SVP und der FDP aus. Die versprochenen Sanierungsmassnahmen müssten nun an die Hand genommen werden, argumentierten sie. Die Invalidenversicherung sei verschuldet, stellte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) fest. Wenn der Rat die Änderung nicht gutheisse, müsse man sagen: «Ausser Spesen nichts gewesen». Die Revision sei nur noch ein «Revisiönli».
Nein zu Schuldenbremse
Weiterhin nichts wissen will der Nationalrat von einer Schuldenbremse für die IV: Er stellt sich gegen automatische Mechanismen zur Sanierung im Falle von finanziellen Problemen.