Der Nationalrat will die Numerus-Clausus-Prüfung für das Medizinstudium durch Praktika ersetzen. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden Motion von Ruth Humbel (CVP/AG) zugestimmt.
Mit dem Numerus Clausus könne nur bedingt eruiert werden, ob sich ein Student oder eine Studentin für den Arztberuf eigne, begründete Humbel ihren Vorstoss. Die intellektuellen Fähigkeiten seien mit der Maturität getestet und in der Regel gegeben. Der Eignungstest für die Zulassung zum Medizinstudium sollte daher mehr auf die Praxis ausgerichtet werden. Auch die Sozialkompetenz sowie praktische Fähigkeiten könnten laut Humbel mit einem Praktikum getestet werden.
Für Institutionen wie Spitäler brächte die Änderung ebenfalls einen Vorteil, zeigt sich Humbel überzeugt. Die Praktikantinnen und Praktikanten könnten das Pflegepersonal bei der Betreuung entlasten. Am Ende des bis zu einjährigen Praktikums würde die Leistung beurteilt – und allenfalls zusätzlich ein Test zur intellektuellen Fähigkeit durchgeführt.
Bundesrat ist skeptisch
Der Bundesrat hatte sich gegen die Abschaffung des Numerus Clausus ausgesprochen. Die Einführung eines Praktikums sei aus mehreren Gründen problematisch, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rat. «Es müssten rund 3500 Praktikumsplätze pro Jahr sichergestellt werden. Die Studierenden müssten aufwendig betreut werden, und die Praktika müssten validiert werden». Des weiteren würden die praktischen Kompetenzen erst im Laufe des Studiums entwickelt, gab der Bundesrat zu Bedenken. Und die hohe Studienerfolgsquote zeige die präzise Prognose der heutigen Tests.
Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zur Entlastung des Pflegepersonals, zeigt sich der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss überzeugt. Zudem würde ein Praktikum das bereits heute lange Medizinstudium weiter verlängern.
Im Nationalrat fand der Bundesrat mit seiner Argumentation kein Gehör. Der Vorstoss wurde deutlich angenommen, mit 134 zu 40 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat zusammen mit den Kantonen Alternativen zum Numerus Clausus prüfen.
Westschweizer Uni ohne Zulassungstest
Eine Zulassungsbeschränkung per Eignungstest wird seit mehreren Jahren an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich durchgeführt. Auch für die neu geschaffenen Studiengänge an der ETH Zürich, der Università della Svizzera italiana und den Universitäten Luzern und St. Gallen gilt ein Numerus Clausus.
Keine Zulassungsbeschränkung gibt es hingegen an den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg. Stattdessen führen diese eine Selektion im ersten Studienjahr durch.