Über den Grundsatz, dass Eltern bei der Scheidung künftig gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten sollen, sind sich National- und Ständerat zwar einig. An der Frage, für welche Paare die neue Regelung gilt, scheiden sich aber die Geister.
Auch in der zweiten Beratung über die Teilrevision des Zivilgesetzbuchs entschied der Nationalrat am Montag, dass alle bereits geschiedenen Paare das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Eine Minderheit wollte wie der Ständerat die Rückwirkung der neuen Regelung auf jene Paare beschränken, die nicht länger als fünf Jahre geschieden sind.
Daniel Jositsch (SP/ZH) warnte davor, alte Wunden wieder aufzureissen. Eine Lösung, die möglicherweise erst nach jahrelangen Streitigkeiten erzielt worden sei, dürfe nicht wieder in Frage gestellt werden. Dies sei nicht im Interesse der Kinder. Ausserdem könne es zu einer wahren Prozesswelle kommen, sagte Jositsch.
Mit 117 zu 66 stimmen entschied sich der Nationalrat aber dagegen, die Rückwirkung der neuen Sorgerechts-Regelung zeitlich zu limitieren. «Wenn nach über fünf Jahren noch ein Bedürfnis besteht, die Verhältnisse zu ändern, dann besteht ohnehin ein Konflikt», sagte Beat Flach (GLP/AG).
Information beim Zügeln genügt
Beim sogenannten Zügelartikel dagegen folgte der Nationalrat der kleinen Kammer. Auf Antrag seiner Kommission übernahm er das weniger strenge Regime beim Wechsel des Aufenthaltsorts eines Elternteils oder des Kindes. Der andere Elternteil soll nur dann seine Zustimmung geben müssen, wenn der Aufenthaltsort des Kindes geändert wird.
Wechselt ein Elternteil den Aufenthaltsort, soll eine Information genügen. Dies gilt auch, wenn das Kind bei alleiniger Sorge eines Elternteils umzieht. In der ersten Beratung hatte der Nationalrat beschlossen, dass auch bei einem Aufenthaltsortswechsel eines Elternteils der andere zustimmen muss, sofern der Wechsel einen Einfluss auf die Ausübung der Sorge hat.
Bereinigt hat der Nationalrat auch die Frage, welche Behörde für die Abänderung von Scheidungsurteilen zuständig ist. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass in der Regel die Kindesschutzbehörde entscheiden soll. Beide Räte wollen nun aber beim geltenden Recht bleiben, wonach in der Regel das Gericht entscheidet und die Kindesschutzbehörde nur in unstrittigen Fällen zuständig ist.
Fallen liess der Nationalrat die Idee, dass die gemeinsame elterliche Sorge von einem Unterhaltsvertrag abhängig gemacht werden soll. Ursprünglich wollte er einen solchen Vertrag von nicht verheirateten Eltern verlangen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der gesellschaftlichen Realität angepasst
Mit der Revision des Zivilgesetzbuchs will der Bundesrat angesichts einer Scheidungsrate von fast 50 Prozent das Sorgerecht der gesellschaftlichen Realität anpassen. Neu soll das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Zivilstand der Normalfall sein, wenn die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich über Unterhalt und Betreuung einigen können.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.