Im Gegensatz zum Ständerat hat sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass Standortkantone oder -regionen ein Veto gegen Atommüll-Endlager einlegen können. Er hat einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden mit 111 zu 68 Stimmen zugestimmt.
Der Nationalrat sprach sich damit gegen seine Energiekommission aus. Diese hatte sich dagegen gewehrt, die Regeln im laufenden Prozess zu verändern.
Das Nidwaldner Kantonsparlament will mit dem Vorstoss das bis 2003 geltende Vetorecht wieder ins Kernenergiegesetz einfügen. Der Nidwaldner Wellenberg gilt als möglicher Standort für ein geologisches Tiefenlager.
FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (BE) äusserte im Namen der Kommissionsmehrheit die Befürchtung, dass bei einem Vetorecht die «beste Lösung verhindert werden könnte». Wasserfallen verwies zudem auf das Beschwerderecht, dass den Kantonen bei der Suche nach einem Tiefenlager zustehe. Ausserdem würden die Kantone eng in das Wahlverfahren einbezogen.
Dem Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller genügt dies nicht. Keller verwies auf die in der Verfassung festgeschriebene Kantonssouveränität sowie auf mehrere Volksabstimmungen, in denen sich die Nidwaldner Bevölkerung gegen ein Tiefenlager ausgesprochen habe. Schützenhilfe erhielt er von CSP-Nationalrat Karl Vogler aus dem Nachbarkanton Obwalden.
Eine klare Mehrheit des Nationalrats liess sich schliesslich von ihren Argumenten überzeugen. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat. Sagt dieser ein zweites Mal Nein, ist die Standesinitiative erledigt. Bei einem Ja könnte eine Vorlage für die Wiedereinführung des Vetorechts ausgearbeitet werden.
Referendum möglich
Neben dem Kanton Nidwalden hat auch der Kanton Schaffhausen eine Standesinitiative zur Wiedereinführung des Vetorechts eingereicht. In Schaffhausen befindet sich mit Südranden eines der sechs Standortgebiete, die für ein geologisches Tiefenlager in Frage kommen.
Zur Debatte stehen neben Wellenberg und Südranden die Standorte Nördlich Lägern AG/ZH, Zürich Nordost ZH/TG, Jura Ost AG und Jura Südfuss SO/AG.
Als nächstes wird die Auswahl auf je mindestens zwei Standorte für ein Lager hochaktiver Abfälle und ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle eingegrenzt. Die Standortsuche soll im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Der Entscheid kann dann mit einem Referendum bekämpft werden.