Zum Schutz vor Schusswaffen will der Nationalrat kantonale und nationale Behörden schnell vernetzen. Der Informationsfluss zwischen Kantonen und Bund sowie zur Armee soll verstärkt und die AHV-Nummer zur Identifikation problematischer Wehrleute genutzt werden.
Die nationalrätliche Sicherheitskommission war tätig geworden, nachdem sie festgestellt hatte, dass die Kantone die im Abstimmungskampf zur Waffenschutz-Initiative versprochenen Massnahmen nicht ergreifen können. Wie Chantal Galladé als Kommissionssprecherin sagte, braucht es für Registerverknüpfungen Gesetzesänderungen. Diese setzte die Kommission mit vier Motionen in Gang.
Meldepflicht für „Problemsoldaten“
Die erste Motion verlangt eine Meldepflicht der zivilen Strafverfolgungsbehörden ans Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, sobald in einem Strafverfahren gegen Wehrpflichtige zu befürchten ist, dass diese sich oder anderen mit der Waffe Gewalt antun. Diesem Vorstoss stimmte der Rat mit 124 zu 48 Stimmen zu.
Den verbesserten Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen mit einer Vernetzung der Waffenregister hiess die grosse Kammer mit 128 zu 44 Stimmen gut. Dabei geht es auch um den schnellen Online-Zugriff auf Waffenregister durch die Polizei.
Galladé versicherte, es handle sich nicht um ein nationales Waffenregister. Ein solches hatte der Souverän mit dem Nein zur Initiative für den Schutz vor Waffengewalt abgelehnt.
Thomas Hurter (SVP/SH) lehnte diesen Vorstoss namens seiner Fraktion ab. Die Kantone hätten versprochen, die Registerfrage zu klären. Nun sollten sie das gefälligst auch tun und nicht nach „Mutter Staat“ rufen.
Daten auch verarbeiten
Mit einer weiteren Motion will die Kommission die Grundlagen schaffen, dass die von den kantonalen Behörden eingegangenen Daten im Personalinformationssystem der Armee auch bearbeitet werden können. Den Auftrag für die Ausarbeitung eines Gesetzes gab der Rat mit 129 zu 46 Stimmen.
Eine mit 128 zu 47 Stimmen angenommene weitere Motion betrifft den besseren Datenabgleich zwischen dem für das Strafregister-Informationssystem VOSTRA zuständigen Bundesamt für Justiz und der Armee. Um Personen zu identifizieren, soll auch beim VOSTRA die AHV-Nummer verwendet werden können.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte, die Landesregierung teile alle Anliegen der Motionen. Sie müsse sie aber dennoch ablehnen, weil die in den Vorlagen gesetzte Frist für die Ausarbeitung eines Gesetzes bis Herbst 2013 zu kurz sei.
Neue Gesetze müsse der Bundesrat in die Vernehmlassung schicken, wofür die kürzeste Frist zwei Monate betragen dürfe. Damit sei es erst im Winter möglich, mit einer Vorlage an die Räte zu gelangen.
Galladé erklärte, der Ständerat, an den die vier Motionen nun gehen, könne vielleicht Korrekturen vornehmen.