Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei der Verurteilung von Rasern im Strassenverkehr mehr Spielraum erhalten. Der Nationalrat will es ermöglichen, die Strafe besser den Umständen und dem tatsächlichen Fehlverhalten des Autofahrers anzupassen.
Die grosse Kammer gab am Dienstag einer parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (CVP/TI) mit 113 zu 72 Stimmen Folge. Regazzi hatte argumentiert, dass Raser-Urteile vor allem «normale Autofahrer» beträfen, die für einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit «krass missachtet» hätten.
Beim Urteil habe keine Bedeutung, ob die Tat auf einer breiten Strasse bei strahlendem Wetter begangen worden und ob es zu einem Unfall mit Opfern gekommen sei, kritisierte Regazzi. Er forderte deshalb tiefere Mindeststrafen sowie Führerausweisentzüge von mindestens sechs Monaten statt wie heute von mindestens zwei Jahren.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Verkehrskommission (KVF) wollte von der Initiative nichts wissen. Trotz aller Sorge um den Ermessensspielraum dürfe nicht vergessen werden, dass es um «sehr krasse Fälle von extremen Tempoexzessen» gehe, sagte Sprecher Beat Walti (FDP/ZH). Es falle schwer, sich solche Situationen ohne grosses Gefährdungspotenzial für Dritte vorzustellen.
Walti erinnerte daran, dass die mit «Via Sicura» 2012 eingeführte Raser-Strafnorm den Ausschlag gegeben habe für den Rückzug der Volksinitiative «Schutz vor Rasern». So kurz nach der Inkraftsetzung sollte das Rad der Zeit nicht wieder zurückgedreht werden, mahnte er. Die Vorlage geht an den Ständerat.