Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) muss im Bundespersonalgesetz die Soll- und Höchstarbeitszeit der Bundesangestellten verankert werden. Die GPK gelangt im Rahmen der Bundespersonalgesetz-Revision mit diesem Antrag an die zuständige Fachkommission.
Wie die Parlamentsdienste mitteilten, hat die GPK festgestellt, dass der Arbeitnehmerschutz beim Bund in diesen Fragen im Vergleich zum Arbeitsgesetz nicht ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet.
Zudem werde das heute geltende Vertrauensarbeitszeitmodell in den Departementen zum Teil unterschiedlich gehandhabt. Auch habe ein von der GPK beauftragter Experte festgestellt, dass nach wie vor ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Ausgleich besteht, falls die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden überschritten werde.
Aus diesen Gründen soll nun die Frage der Soll- und Höchstarbeitszeiten – gleich wie in der Privatwirtschaft – auf Gesetzesstufe geregelt werden.
Zur Verbesserung der Personalpolitik des Bundes verlangt die GPK weiter, dass das Eidg. Personalamt im Hinblick auf eine zentraler geführte Bundespersonalpolitik gestärkt und die Erfüllung von Bundesaufgaben besser mit dem Einsatz der personellen Ressourcen des Bundes verknüpft wird.
GPK-Hauptforderungen umgesetzt
Ansonsten zeigte sich die GPK zwei Jahre nach einer von ihr durchgeführten Inspektion der Bundespersonalpolitik zufrieden mit der Entwicklung.
So habe der Bundesrat die Personalstrategie für die Jahre 2011-2015 verabschiedet und quantitative Ziele festgelegt, wie viele Frauen, Angehörige der verschiedenen Sprachgruppen und Menschen mit Behinderungen im Jahr 2015 in der Bundesverwaltung arbeiten sollen.
Damit sei eine bedeutende Empfehlung der GPK aus dem Inspektionsbericht zumindest teilweise umgesetzt und eine Grundlage für die zentrale Steuerung der Bundespersonalpolitik geschaffen worden, hiess es weiter.