Mit dem Vorschlag, das Armeebudget im Gesetz festzuschreiben, ist die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats im Plenum gescheitert. Nun will sie wenigstens ein Zeichen für mehr Verbindlichkeit setzen.
Per Bundesbeschluss möchte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) festlegen, dass für die Armee in der Periode 2017 bis 2020 insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung stehen sollen. Das wären 5 Milliarden Franken pro Jahr, also jenes Armeebudget, für das sich das Parlament im Grundsatz schon früher ausgesprochen hat.
Angesichts der nötigen Sparanstrengungen beim Bund dürften es letztlich weniger sein: Nach Ansicht des Bundesrats sind in den nächsten Jahren nicht mehr als 4,5 bis 4,8 Milliarden Franken finanzierbar. Dem war sich auch die SiK bewusst, wie Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Bundeshausmedien sagte.
Sie wolle aber ein Zeichen setzen. Der Bundesrat solle damit «in die Pflicht genommen» werden, die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen. Doch die Kommission sei sich im klaren darüber, dass der Verteilkampf erst nächstes Jahr mit dem Stabilisierungsprogramm beginne. Mit diesem will der Bundesrat gegenüber der bisherigen Planung rund 1 Milliarden Franken pro Jahr sparen.
Brücke für die Gegner
Die SiK beantragt dem Nationalrat, die 20 Milliarden Franken als Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 festzulegen. Hurter sprach von einer «Brücke»: An der fehlenden Verbindlichkeit des Armeebudgets war im letzten Juni nämlich die gesamte Armeerefom gescheitert. Der Nationalrat muss die Vorlage daher noch einmal von Anfang an beraten.
In der SiK waren die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) im Grundsatz unbestritten. Nicht einverstanden ist sie jedoch mit dem Entscheid des Ständerats, nur fünf Wiederholungskurse zu drei Wochen durchzuführen. Nach Ansicht der SiK-Mehrheit braucht es sechs WK, wie Hurter sagte. Bei der Armeeorganisation oder bei der Ausserdienststellung grosser Waffensysteme will sich die Kommission hingegen der kleinen Kammer anschliessen.
Besser ausgerüstete Armee
Ziel der Reform ist eine gut ausgebildete, voll ausgerüstete und rasch mobilisierbare Armee. Der Sollbestand wird bei 100’000 Armeeangehörigen festgelegt, der Effektivbestand bei 140’000. Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, danach folgen je nach Entscheid des Parlaments fünf oder sechs Wiederholungskurse. Die Kampfinfrastruktur, drei Flugplätze, sieben Waffenplätze sowie Dutzende Schiess- und Ausbildungsplätze werden geschlossen.
Die SiK möchte beim Ratsbüro erreichen, dass die Vorlage in der Wintersession wieder in den Nationalrat kommt. Das Verteidigungsdepartement VBS geht davon aus, dass die Änderung des Militärgesetzes Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden kann. Umgesetzt wird die Armeereform allerdings erst ab 2018. Ursprünglich war geplant, ein Jahr früher damit zu beginnen.