Nationalratskommission bringt Bonussteuer wieder ins Spiel

Das Stimmvolk soll über eine Bonussteuer abstimmen können. So möchte es die Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat einen neuen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet.

Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von Steuern abziehen können (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Stimmvolk soll über eine Bonussteuer abstimmen können. So möchte es die Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat einen neuen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet.

Die Geschichte um die Abzocker-Initiative und mögliche Gegenvorschläge dazu nimmt kein Ende: Initiant Thomas Minder hatte die Unterschriften zu seinem Volksbegehren im Februar 2008 eingereicht; vier Jahre später streiten die Räte immer noch über mögliche Gegenvorschläge.

In der letzten Session beschloss der Nationalrat, den indirekten Gegenvorschlag definitiv nicht mit einer Bonussteuer anzureichern. Bereits damals tönten aber einzelne Ratsmitglieder an, die Bonussteuer könnte in Form eines direkten Gegenvorschlags dem Volk vorgelegt werden.

Nun hat die Rechtskommission des Nationalrates diesem Vorschlag mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der direkte Gegenvorschlag würde ausschliesslich eine Bonussteuer beinhalten: Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können.

Aktionärsrechte stärken

Die Abzocker-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag beinhalten ausschliesslich aktienrechtliche Massnahmen. Ziel ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Bonusexzesse einzudämmen.

Über den indirekten Gegenvorschlag, den die Räte voraussichtlich in der Frühjahrssession verabschieden, muss das Volk nicht abstimmen: Die Gesetzesrevision tritt in Kraft, sofern niemand das Referendum dagegen ergreift.

Ohne direkten Gegenvorschlag müssten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger also lediglich entscheiden, ob sie die Initiative angesichts des indirekten Gegenvorschlags ablehnen oder annehmen. Das Volksbegehren geht etwas weiter als die geplante Gesetzesrevision.

Aktienrechtlich oder fiskalisch

Stimmen die Räte dagegen dem Vorschlag der Nationalratskommission zu und legen dem Volk den direkten Gegenvorschlag vor, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Wahl zwischen Initiative und Bonussteuer. Beides annehmen können sie nicht.

Bundesrat und Ständerat wollten die Bonussteuer in den indirekten Gegenvorschlag einbauen. Der Nationalrat lehnte dies jedoch ab – in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen noch deutlicher als vor den Wahlen.

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