Die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) möchte ein zentrales Schwarzfahrer-Register. Sie geht damit weiter als der Bundesrat, der den Transportunternehmen lediglich erlauben wollte, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen.
Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen haben heute die Möglichkeit, die Zuschläge für Wiederholungstäter zu erhöhen. Das können sie aber nur, wenn sie die Informationen über die Schwarzfahrer sammeln. Mit einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes will der Bundesrat für die bisher implizite Befugnis eine formelle Rechtsgrundlage schaffen.
Er schlägt auch vor, dass die Transportunternehmen die Informationen untereinander austauschen können. Der KVF geht das zu wenig weit. Sie will den Transportunternehmen die Möglichkeit geben, von ihrem Branchenverband ein zentrales Schwarzfahrer-Register betreiben zu lassen, wie Kommissionspräsidentin Viola Amherd (CVP/VS) am Dienstag auf Anfrage sagte.
Die KFV lehnte es auch ab, die Vorschläge des Bundesrats wieder abzuschwächen. Andererseits sprach sie sich dagegen aus, Strafbestimmungen im Bahnbereich von Antrags- zu Offizialdelikten zu machen, was einer Verschärfung gleichgekommen wäre.
Die KVF ist bereits im November auf die Gesetzesänderung eingetreten und hat diese nun auch in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen. Die Entwurf sieht ausserdem noch Anpassungen an neue Vorschriften der EU im Bereich der Strassentransportunternehmen vor.