Ältere Armeewaffen sollen auch in Zukunft nicht gemeldet werden müssen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates hat sich gegen eine erweiterte Meldepflicht ausgesprochen. Hingegen fordert sie, dass die kantonalen Waffenregister rasch miteinander verbunden werden.
Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung mit diversen Vorstössen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs. Dies sei seit längerem geplant gewesen, sagte Kommissionspräsidentin Chantal Galladé am Dienstag vor den Medien in Bern. Durch die tragischen Ereignisse von vergangener Woche – den tödlichen Schüssen in Daillon – habe die Diskussion nun aber eine besondere Aktualität erhalten.
Für einschneidende Massnahmen gab es in der Kommission indes keine Mehrheit: Die SIK sprach sich mit 12 zu 9 Stimmen dagegen aus, die Meldepflicht auf jene Armeewaffen auszudehnen, die vor 2008 an ehemalige Wehrmänner abgegeben wurden. Diese sind heute nicht registriert.
Ferner will die SIK nichts davon wissen, die ausserdienstliche Schiesspflicht – das „Obligatorische“ – aufzuheben. Die Grünliberalen fordern, dass die persönliche Waffe den Armeeangehörigen nur noch auf Antrag mit nach Hause gegeben wird. Die Kommission sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen dagegen aus.
Waffenregister verbinden
Ja sagte die SIK zu einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes. Einer entsprechenden Motion stimmte sie mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Die Gegner der Waffenschutzinitiative hätten im Abstimmungskampf vor zwei Jahren argumentiert, ein nationales Waffenregister sei nicht nötig, weil die kantonalen Waffenregister verbunden würden. Dies sei nun zwei Jahre her, und es sei nichts geschehen kritisierte Galladé.
Nun habe die Kommission erstaunt feststellen müssen, dass erst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden müsse, damit die kantonalen Register und die Informationssysteme des Bundes für online-Abfragen miteinander verbunden werden könnten.
Informationspflicht für Gerichte
Einen besseren Informationsfluss strebt die SIK auch mit weiteren Motionen an. Staatsanwälte und Gerichte sollen die Armee informieren müssen, falls in einem Strafverfahren gegen Wehrpflichtige zu befürchten ist, diese könnten sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden.
Verbessert werden soll weiter der Abgleich der Daten zwischen dem für das Strafregister-Informationssystem VOSTRA zuständigen Bundesamt für Justiz und der Armee. Um Personen zu identifizieren, soll auch beim VOSTRA die AHV-Nummer verwendet werden dürfen.
Stimmen National- und Ständerat den Motionen der SIK zu, muss der Bundesrat dem Parlament so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 entsprechende Vorlagen unterbreiten.