Nationalratskommission gegen Offenlegung von Parteien-Zuwendungen

Wegen intransparenter Parteienfinanzierung steht die Schweiz international immer wieder in der Kritik. Daran dürfte sich so rasch nichts ändern.

Ein Bündel mit Tausendernoten (Symbolbild) (Bild: sda)

Wegen intransparenter Parteienfinanzierung steht die Schweiz international immer wieder in der Kritik. Daran dürfte sich so rasch nichts ändern.

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder mehr Transparenz bei Parteien-Zuwendungen von börsenkotierten Gesellschaften. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK) hat einen Vorstoss abgelehnt.

Minder will erreichen, dass die Unternehmen im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben müssen, insbesondere jene an politische Parteien, Verbände und Kampagnen.

Sechs- bis siebenstellige Beiträge für Parteien

Bei Zuwendungen ab 10’000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr sollen die Unternehmen den Namen des Empfängers und die Höhe der Zuwendung angeben müssen. Sie sollen jedoch das Recht haben, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung vorzusehen.

Minder begründet sein Anliegen mit der mangelnden Transparenz. Börsenkotierte Aktiengesellschaften spendeten mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an politische Akteure. Nur die UBS und die CS liessen aber ihre Eigentümer wissen, welcher Partei sie wie viel zukommen liessen.

Kommissionen uneins

Die Rechtskommission des Ständerats hat Minders Initiative mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Nationalrats folgte ihr nicht, wenn auch knapp mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

Gleichzeitig beschloss die RK, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, die Minders Anliegen teilweise aufnimmt: Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden, sollen alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen, mit Namen des Empfängers und Höhe der Zuwendung.

Alle Vorstösse scheiterten

Als eines der wenigen westlichen Länder kennt die Schweiz keine Regeln zur Finanzierung von Parteien oder Abstimmungskampagnen. Die Stimmbürger erfahren nicht, welches Unternehmen oder welche Interessenorganisation einer Partei, einem Komitee oder einem Kandidaten wie viel spendet.

Darüber diskutiert wurde in den vergangenen Jahren immer wieder. Angesichts der deutlich höheren Geldmittel, welche die SVP zur Verfügung hat, forderte vor allem die Linke eine Offenlegung von Spenden. Vorstösse dazu scheiterten bisher jedoch.

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