Die Immunitätskommission des Nationalrats hält an ihrer Sichtweise fest: Christoph Blocher sei seit seiner Vereidigung als Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt. Damit widerspricht sie der Rechtskommission des Ständerats, die jedoch das letzte Wort haben wird.
Die Immunitätskommission hielt mit 5 zu 4 Stimmen an ihrem Entscheid fest, wie deren Präsident Heinz Brand (SVP/GR) am Donnerstag vor den Medien sagte. Die Mehrheit sei der Meinung, dass SVP-Nationalrat Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde gehandelt habe. Damit bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang mit seinem Mandat als Nationalrat.
Die Ständeratskommission ist hingegen der Ansicht, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Blochers Handlungen und seinem Mandat bestehe. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht wahrzunehmen. Mit 10 zu 3 Stimmen lehnte sie es letzte Woche ab, auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität einzutreten.
Keine Immunität für Treffen in Herrliberg
Die Differenz zwischen den beiden Kommissionen betrifft nur einen von zwei Vorgängen – jenen des 27. Dezember 2011. An diesem Tag soll Blocher versucht haben, den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die „Weltwoche“ weiterzuleiten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
Einig sind sich die National- und Ständeräte hingegen in Bezug auf den 3. Dezember: In seiner Villa in Herrliberg ZH soll alt Bundesrat Blocher Screenshots von Kontodaten von Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Da Blocher erst zwei Tage später, am 5. Dezember, vereidigt wurde, sprechen ihm beide Kommissionen für dieses Treffen die Immunität ab.
Entscheid nächsten Montag
Wegen der Differenz zum 27. Dezember muss sich nun die Ständeratskommission am kommenden Montag ein weiteres Mal mit der Immunitätsfrage befassen. Bekräftigt sie ihren Nichteintretensentscheid auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft, dann setzt sie sich durch.
Die Immunitätskommission des Nationalrats hat zudem am Donnerstag beschlossen, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses einzureichen. Ein Medium zitierte aus den Unterlagen, die Blocher der Kommission für die Sitzung vom 25. April zugestellt hatte. Laut IKN-Präsident Brand fiel der Entscheid mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.