Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden. Nach dem Ständerat hat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Asylreform gutgeheissen. Die SVP erhielt für ihren Oppositionskurs keine Unterstützung.
Nach dem Ständerat hat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) die Asylreform gutgeheissen. Die SVP erhielt für ihren Oppositionskurs keine Unterstützung.
Die Kommission hat die Vorlage mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. In den Details folgte sie im Wesentlichen dem Bundesrat und dem Ständerat.
Insgesamt lagen der SPK 91 Änderungsanträge vor, davon 75 aus den Reihen der SVP-Fraktion. Ein Dorn im Auge ist der Volkspartei insbesondere, dass Asylsuchende eine kostenlose Rechtsvertretung erhalten sollen.
Nur die SVP dagegen
Der Bundesrat hält dies für nötig, damit die Verfahren trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen rechtsstaatlich korrekt sind. Laut der Mitteilung wurde die kostenlose Rechtsvertretung mit den Stimmen aller Fraktionen ausser der SVP angenommen.
Auch zeigten sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP damit einverstanden, dass Bauten des Bundes für eine begrenzte Zeit ohne kantonale und kommunale Bewilligung und ohne Plangenehmigungsverfahren für die Unterbringung von Asylsuchenden benutzt werden dürfen.
Geplante Bestrafung von unkooperativen Kantonen
Ja sagte die SPK ferner zur vom Ständerat eingefügten Bestimmung, wonach der Bund seine Pauschalabgeltungen an die Kantone zurückfordern kann, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt. Dagegen stimmten SP und Grüne.
Viele Anträge, die mit den Kernelementen der Reform nicht in unmittelbarem Zusammenhang stünden, seien abgelehnt oder zurückgezogen worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die SVP möchte unter anderem die Freiheit von Asylsuchenden einschränken: Alle geplanten Bundeszentren sollten nach ihrem Willen in geschlossenen Anlagen errichtet werden. Wer ein Zentrum verlassen möchte, müsste dies begründen.
Reform auf der Zielgeraden
Die Kommission hält jedoch nichts von solchen Ideen. Gegenüber den Beschlüssen des Ständerates schlage sie nur wenige geringfügige Änderungen vor, hält sie fest. Es sollte also möglich sein, die Beratungen in der Herbstsession abzuschliessen. Bereits im Ständerat war die Asylreform auf breite Zustimmung gestossen.
Umstritten war im Ständerat, ob Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den Betrieb eines Zentrums stören, zwingend in einem besonderen Zentrum untergebracht werden müssen. Der Bundesrat wollte die gesonderte Unterbringung lediglich ermöglichen. Der Ständerat sprach sich aber mit 23 zu 22 Stimmen für eine zwingende Bestimmung aus.
Gemeinden wohl kaum begeistert
Justizministerin Simonetta Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, es sei schon schwierig genug, Gemeinden für normale Zentren zu finden. Auch die Nationalratskommission will nun die gesonderte Unterbringung als zwingende Bestimmung aufnehmen, wie es auf Anfrage hiess.
Mit der Asylreform soll das gesamte Asylverfahren in Zukunft in den meisten Fällen noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden.