Bei der Unternehmenssteuerreform III kommt die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) den Firmen weiter entgegen als der Ständerat. Dadurch wird die Reform noch teurer. Die WAK möchte diese darum in zwei Teile aufspalten.
Der eine Teil soll das bisher diskutierte Paket enthalten, der andere einzig die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Schon der Bundesrat hatte deren Streichung vorgeschlagen, weil die Abgabe Investitionsprojekte verteuert. Der Ständerat hatte aber darauf verzichtet, um andere Steuerausfälle zu kompensieren.
Politischer Pragmatismus
Die Nationalratskommission will die Abschaffung der Emissionsabgabe nun wieder ins Spiel bringen. Um die Unternehmenssteuerreform III nicht zu überladen, hat sie den Vorschlag jedoch in einer separaten Vorlage untergebracht. Im Falle eines Referendums würde dazu eine separate Abstimmung durchgeführt.
«Das ist Pragmatismus», erklärte Kommissions-Vizepräsident Olivier Feller (FDP/VD) am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Entscheidend sei, dass die Unternehmenssteuerreform III im engeren Sinne zu Stande komme. WAK-Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) beurteilte dies etwas anders. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wüssten genau, worüber sie abstimmten. Solche Tricks zahlten sich in der Regel nicht aus, sagte sie.
Auch in anderen Punkten beantragt die WAK dem Nationalrat Lösungen, die stark von den Beschlüssen des Ständerats abweichen. Insbesondere möchte sie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufnehmen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung fallen lassen, weil der Abzug eines kalkulatorischen Zinses von der Bemessungsgrundlage zu hohen Steuerausfällen führen würde.
Obergrenze für Abzüge
Deswegen hatten sich die meisten Kantone dagegen ausgesprochen. Ihnen kommt die WAK nun entgegen, indem die steuerlichen Begünstigungen durch die Patentbox, die Imputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr als 80 Prozent betragen dürfen. Damit solle verhindert werden, dass es keine Nullbesteuerung oder gar Verlustvorträge gebe, erklärte Leutenegger Oberholzer.
Weiter schlägt die WAK vor, die Schifffahrtsunternehmen mit einer so genannten Tonnage Tax zu begünstigen. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer will die Kommission aber nicht wie der Ständerat auf 21,2 Prozent erhöhen, sondern nur auf 20,5 Prozent. Das entspricht dem Antrag des Bundesrats.
Trotzdem wird die Vorlage noch einmal deutlich teurer. Gegenüber dem Status quo belaufen sich die Kosten auf rund 1,45 Milliarden Franken. Wären die Einnahmen des Bundes letztes Jahr nicht zurückgegangen, läge diese Zahl über 1,6 Milliarden Franken.
Ende der Vorzugsbehandlung
Diese Berechnung geht allerdings davon aus, dass alle Unternehmen, die heute von kantonalen Steuerstatus profitieren, auch nach deren Abschaffung in der Schweiz ansässig bleiben.
Das ist Sinn und Zweck der ganzen Reform: Dank steuerlicher Erleichterungen sollen jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden, die sich wegen der fiskalischen Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen haben. Sie profitieren heute davon, dass im Ausland erwirtschaftete Gewinne tiefer besteuert werden als im Inland erzielte.
Unter internationalem Druck muss die Schweiz diese Privilegien nun aufgeben. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.