Nationalratskommission will AKW-Laufzeiten beschränken

Die zuständige Nationalratskommission will die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke geregelt befristen und zwar auf 50 Jahre. Dieser Vorschlag soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen, die eine Betriebsdauer von 45 Jahren fordert, den Wind aus den Segeln nehmen.

Die Laufzeit der Schweizer AKW - hier jenes in Mühleberg - soll beschränkt werden (Archivbild) (Bild: sda)

Die zuständige Nationalratskommission will die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke geregelt befristen und zwar auf 50 Jahre. Dieser Vorschlag soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen, die eine Betriebsdauer von 45 Jahren fordert, den Wind aus den Segeln nehmen.

Der Vorschlag soll der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden, wie die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) am Dienstag mitteilte. Allerdings ist die Kommissionsmotion nicht breit abgestützt. Sie wurde lediglich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Eine Minderheit hält weiterhin an einem unbefristeten Betrieb der AKW fest.

Konkret will die UREK, dass die AKW-Betreiber nach 40 Jahren ein Betriebskonzept vorlegen müssen, welches den «sicheren Betrieb der Anlage für weitere, maximal zehn Jahre ausweist». Aufgrund des Konzepts soll die Aufsichtsbehörde eine Betriebsfreigabe bis 50 Jahre erteilen können. Heute kann ein AKW unbefristet betrieben werden, solange seine Sicherheit gewährleistet ist.

50 oder 45 Jahre Laufzeit

Die Atomausstiegsinitiative der Grünen verlangt nebst dem Verbot von Atomkraftwerken konkrete Abschaltzeitpunkte für die fünf bestehenden Reaktoren. Beznau I als ältester soll ein Jahr nach Annahme der Initiative heruntergefahren werden, die übrigen Atomkraftwerke nach 45 Jahren Betriebsdauer.

Der Bundesrat hingegen möchte der Ausstiegsinitiative seine Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Zwar teilt er mit den Initianten das Ziel des Ausstiegs aus der Atomenergie. Anders als die Initianten will er aber die AKW in Betrieb lassen, solange sie sicher sind.

Hickhack um Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die UREK eine weitere Kommissionsmotion zu den Zahlungsmodalitäten in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV). Mit der Motion verlangt die Kommission vom Bundesrat, diese zu ändern. Verbleibende Einlagen in den Fonds sollen nach der Ausserbetriebnahme eines AKW von den Betreibern gestaffelt getätigt werden können.

Damit arbeitet die Kommission gegen eine jüngst von ihrem Rat mit 112 zu 63 Stimmen verabschiedete Motion, die verlangt, dass die AKW-Betreiber die nötigen Mittel nach 40 Betriebsjahren in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds eingezahlt haben. Der Nationalrat wollte damit verhindern, dass die Steuerzahlenden für die Stilllegung der AKW aufkommen müssen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Rückbau der Atomkraftwerke mit Geldern aus dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds finanziert wird. Geäufnet wird dieser von den AKW-Betreibern. Ende 2011 lagen 4,3 Milliarden Franken im Fonds, kosten wird der Rückbau nach Berechnungen der AKW-Betreiber-Organisation Swissnuclear über 11 Milliarden.

Kritik an Renditeerwartungen

Damit fehlen aktuell 7 Milliarden Franken. Laufen die AKW 50 Jahre lang, werden noch 2,5 Milliarden in die Fonds fliessen. Der Rest soll aus den Erträgen der Fonds-Anlagen kommen.

Die hohen Renditeerwartungen werden allerdings weitherum kritisiert. Der Bundesrat betont in seinen Antworten auf entsprechende parlamentarische Vorstösse jeweils, der Bund gehe nebst einer Rendite von 5 Prozent auch von einer Teuerungsrate von 3 Prozent aus. Daraus resultiert eine Realverzinsung von 2 Prozent. Derzeit prüft der Bund jedoch eine Anpassung der Vorgaben, wie der Bundesrat im Februar festhielt.

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