Die Finanzkommission des Nationalrates will bei der Entwicklungshilfe mehr sparen als der Bundesrat. Auch das Bundespersonal soll zusätzlich bluten. Verschonen will die Kommission die Landwirtschaft und die Bildung.
Die Kommission beantragt ihrem Rat entsprechende Änderungen am Stabilisierungsprogramm 2017-2019, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Der Bundesrat will in den Jahren 2017 bis 2019 den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan um jährlich rund 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken entlasten. Bereits der Ständerat hatte sich bei der Landwirtschaft und der Bildung grosszügig gezeigt. Bei der Entwicklungshilfe folgte er dem Bundesrat.
Die Finanzkommission des Nationalrates möchte nun in den Jahren 2018 und 2019 bei der Entwicklungszusammenarbeit je 100 Millionen Franken zusätzlich sparen. Im Jahr 2017 sollen somit 143 Millionen Franken gespart werden, 2018 300 Millionen und 2019 343 Millionen. Damit würde rund ein Drittel des Sparpakets zu Lasten der Entwicklungshilfe gehen.
Direktzahlungen nicht antasten
Die Landwirtschaft will die Kommission dagegen gänzlich vor Sparmassnahmen verschonen. Wie der Ständerat will sie auf Einsparungen bei den Direktzahlungen von jährlich 62 bis 69 Millionen Franken verzichten. Darüber hinaus will sie auch die Sparmassnahmen bei der Qualitäts- und Absatzförderung streichen.
Bei der Bildung und Forschung folgte die Kommission dem Ständerat: Die Bildungsausgaben sollen stärker wachsen dürfen als der Bundesrat vorschlägt. Konkret sollen die Beträge gegenüber dem Finanzplan in den Jahren 2017 bis 2019 um nur 61 bis 69 Millionen Franken im Jahr reduziert werden. Der Bundesrat beantragt Kürzungen zwischen 142 und 174 Millionen Franken.
Überbrückungsrenten streichen
Dafür will die Nationalratskommission anderswo sparen, insbesondere beim Bundespersonal: Der Bund soll sich bei Frühpensionierungen nicht mehr an der Finanzierung der Überbrückungsrente beteiligen können. Wie viel damit eingespart wird, ist offen. Der Bundesrat will die Bestimmungen verschärfen, einen finanzielle Beteiligung des Bundes aber nicht ausschliessen.
Insgesamt will die Finanzkommission bei den Massnahmen im Eigenbereich des Bundes in den Jahren 2018 und 2019 je 100 Millionen Franken mehr sparen als der Bundesrat. Wie der Ständerat lehnt sie aber die Schliessung von Zollstellen ab: Im Zollbereich soll nicht gespart werden.
Kürzung bei Prämienverbilligungen
Weiter soll nach dem Willen der Kommission der Bundesanteil an den Krankenkassenprämien-Verbilligungen gekürzt werden. Hier ist die Kommission auf Bundesratslinie. Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat – und damit erst 2019 Wirkung zeigen. Der Ständerat hatte sich gegen Sparmassnahmen auf dem Buckel der Kantone ausgesprochen.
Zusätzlich sparen will die Nationalratskommission ferner beim Auslandangebot der SRG, also bei Swissinfo. Der Bundesrat beantragt hier Sparmassnahmen gegenüber dem Finanzplan von rund 7 Millionen Franken im Jahr, die Kommission will rund 9 Millionen sparen. Auch beantragt sie für die Jahre 2018 und 2019 zusätzliche Kürzungen der Fondseinlage Regionalpolitik im Umfang von 10 Millionen Franken im Jahr.
Risikoaktivitätengesetz aufheben
Schliesslich will sie das Risikoaktivitätengesetz aufheben, als Massnahme zur Entlastung von Bund und Kantonen von administrativen Aufgaben. Das hatte der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme wären allerdings gering.
Unter dem Strich will die Kommission die Sparmassnahmen im Jahr 2017 um 136 Millionen Franken auf 660 Millionen reduzieren. Für das Jahr 2018 schlägt sie Reduktionen um 23 Millionen auf 875 Millionen Franken vor. 2019 dagegen will sie 39 Millionen mehr sparen als der Bundesrat, nämlich 1,016 Milliarden Franken. Der Ständerat hatte sich dafür ausgesprochen, das Ausgabenwachstum weniger stark zu drosseln.
Rückweisung abgelehnt
Chancenlos waren in der Nationalratskommission – wie bereits im Ständerat – Anträge auf Nichteintreten oder Rückweisung von Seiten der Linken. Diese möchte den Bundesrat beauftragen die Regeln zur Schuldenbremse an die veränderte währungs- und konjunkturpolitische Situation anzupassen.
Ausserdem sollte er Massnahmen gegen Steuerhinterziehung und zur Beseitigung der Aktionärsprivilegien aus der Unternehmenssteuerreform II vorlegen. Damit könne der Mittelbedarf gedeckt werden, argumentierten die Befürworter.
Der Antrag auf Nichteintreten wurde damit begründet, dass sich die Situation grundsätzlich geändert habe. Der Überschuss im laufenden Jahr zeige, dass ein Sparprogramm nicht nötig sei.