Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will die letzte Etappe der 6. IV-Revision nicht aufschieben. Sie ist auf die Vorlage, die einen Übergang vom vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem vorsieht, eingetreten und hat gleichzeitig Rückweisungs- und Sistierungsanträge abgelehnt.
Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, beschloss die SGK mit 15 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung Eintreten. Mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung wies sie einen Antrag ab, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde ein Antrag abgelehnt, die Beratung zu sistieren. Und auch der Vorschlag wurde abgelehnt, die Vorlage aufzusplitten. Dabei wären die Bestimmungen aus der Vorlage herausgelöst worden, die einen inhaltlichen Zusammenhang mit laufenden Forschungs- und Evaluationsarbeiten zu den Auswirkungen der 5. IV-Revision haben.
Hintergrund dieser Vorschlags bilden Forderungen der linken Parteien sowie der Behindertenorganisationen, dass zuerst geschaut werden soll, wie sich die jüngsten Reformschritte auswirken, bevor die nächste Revision beschlossen wird.
Die Detailberatung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision will die SGK gegen Ende April fortsetzen. Bereits beschlossen und mit 17 zu 5 Stimmen gutgeheissen hat die Kommission die Regelung über die Kostenvergütung für stationäre Massnahmen. Diese sollen zu 80 Prozent durch die Versicherung und zu 20 Prozent durch den Wohnkanton des Versicherten bezahlt werden.