Wie der Bundesrat und der Ständerat sieht die Rechtskommission des Nationalrats keinen Bedarf, die Sterbe- und Suizidhilfe stärker zu reglementieren. Die Kommission hat sich für den Status Quo ausgesprochen und anderslautende Anträge ohne Gegenstimme abgelehnt.
Wie aus einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Freitag hervorgeht, teilt die Rechtskommission die Ansicht des Bundesrats, dass kein Gesetzgebungsbedarf besteht. Es sei nicht nötig, die Sterbehilfe zusätzlich zu regeln. Vielmehr müsse der Schwerpunkt auf die Suizidprävention und den Ausbau der Palliativ-Pflege gelegt werden.
Selbstbestimmungsrecht hochgehalten
Das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende sei von „allergrösster Bedeutung“, findet die Kommission. Deshalb müsse jede Person selber darüber entscheiden können, was für sie ein würdiges Lebensende sei.
Auch bei der organisierten Suizidhilfe bestehe kein Handlungsbedarf. Eine zusätzliche Reglementierung würde nach Ansicht der Kommission den Sterbehilfe-Organisationen einen Rechtsstatus geben. Dadurch würde die Sterbehilfe noch gefördert.
Ausserdem trete 2013 das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die dort vorgesehene Patientenverfügung kläre die Situation von Sterbenden sowohl für die Ärzteschaft als auch für die Angehörigen.
Gemäss heutiger Regelung ist die passive Sterbehilfe nicht strafbar. Allerdings müssen sterbewillige Personen urteilsfähig und ausreichend informiert sein. Der Sterbewunsch muss zudem wohlerwogen, ohne äusseren Druck geäussert und dauerhaft sein. Strafbar ist Suizidhilfe aus „selbstsüchtigen Beweggründen“.
Seit Jahren ein Thema
In den letzten Jahren haben sich Bundesrat und Parlament wiederholt mit dem Thema Sterbe- und Suizidhilfe befasst. Im Jahr 2000 hatte sich der Bundesrat gegen den Vorschlag der damaligen Justizministerin Ruth Metzler ausgesprochen, direkte aktive Sterbehilfe von der Strafandrohung zu befreien.
Metzlers Nachfolger Christoph Blocher lehnte es ab, in der Sache tätig zu werden. Erst Eveline Widmer-Schlumpf nahm den Ball wieder auf und kündigte an, die Sterbehilfe klarer zu regeln um Missbräuche zu verhindern. Unter ihrer Nachfolgerin Simonetta Sommaruga beschloss der Bundesrat aber letzten Juni, das Vorhaben wieder fallen zu lassen.