Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) befürwortet eine Kürzung der Kinderrenten im Rahmen der 6. IV-Revision. Sie hat den Vorschlag des Bundesrates mit 16 zu 8 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Heute erhalten IV-Bezügerinnen und -Bezüger für ihre Kinder eine Rente von 40 Prozent der Invalidenrente. Nach dem Willen des Bundesrates sollen es künftig 30 Prozent sein. Dies ergibt jährliche Einsparungen von rund 120 Millionen Franken.
Die Kommission möchte bei einigen Kinderrenten noch mehr sparen: Sie fordert, dass die Renten von Kindern, die im Ausland wohnen, der tieferen Kaufkraft angepasst werden. Einen entsprechenden Antrag hiess sie mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.
Mit der zweiten Etappe der 6. IV-Revision soll das heutige vierstufige Rentensystem durch ein stufenloses abgelöst werden. Dazu hat die Kommission noch keine Beschlüsse gefasst. Sie will erst an der nächsten Sitzung entscheiden.
An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission sich mit den Taggeldern für IV-Rentner befasst. Sie schlug eine neue Regelung vor. Das Taggeld, das bei Eingliederungsmassnahmen bezahlt wird, soll für Versicherte ohne Unterhaltspflichten statt 80 nur noch 70 Prozent des letzten Erwerbseinkommens betragen.
Der Ständerat hatte dem Reformprojekt letzten Winter zugestimmt. Anders als der Bundesrat möchte er allerdings laufende Renten nicht kürzen. Nach dem Willen des Bundesrates soll das neue System nicht nur für neue, sondern auch für bisherige Renten gelten.