Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) fordert Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen.
Bahnen sollen sich künftig weigern dürfen, Hooligans zu transportieren. Und Hooligans sollen von Schnellgerichten verurteilt werden.
Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es nicht, eine Person mit einem gültigen Fahrausweis vom Transport auszuschliessen. Nach dem Willen der Kommission soll dies künftig aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sein.
Der SBB entstünden jährliche Mehrkosten von über 3 Millionen Franken, begründet die Kommission ihr Anliegen. Einer Änderung der Transportregeln stimmte sie am Dienstag zu.
Sie sprach sich ausserdem für Schnellgerichte aus. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die betroffenen Kantone Schnellgerichte einführen. Es sei wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz sei, findet die Kommission.
In der Hooligan-Datenbank waren Ende Januar 1210 gewaltbereite Risikofans erfasst. In der Datenbank registriert werden dürfen Personen, gegen die Ausreisebeschränkungen oder andere Massnahmen wie Rayonverbote oder Stadionverbote verhängt worden sind. Dadurch sollen gewaltbereite Fans von den Stadien ferngehalten werden.