Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) will privaten Medien ermöglichen, im Sinne von «Open Content» Eigenproduktionen der SRG zu verwenden. Sie hat dazu eine Kommissionsmotion beschlossen.
Die KVF fasste den Entscheid im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht des Bundesrates. Mit diesem ist sie unzufrieden: Schon an früheren Sitzungen hatte sie Zusatzberichte bestellt und Motionen beschlossen.
Nun hat die Kommission weitere Anliegen formuliert, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission für die «Open Content»-Motion aus.
Die SRG verfüge über einen einzigartigen Fundus an Content und über eine dominante Stellung im Bereich von Nachrichten-Videos mit nationalem und überregionalem Inhalt, heisst es in der Begründung des Vorstosses.
Keine Bevorteilung einzelner Medien
Um Marktverzerrungen soweit als möglich zu vermeiden, sei es wichtig, dass gebührenfinanzierte Inhalte eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichten und von einer möglichst grossen Zahl von Anbietern genutzt oder verbreitet werden könnten.
Nach dem Willen der Kommission sollen alle Anbieter gleich berechtigt sein. Eine Bevorteilung einzelner privater Medien auf der Basis von Kooperationen wäre demnach unzulässig. Die Zweitnutzung soll durch Lizenzen geregelt werden.
Gegen Radio Swiss Pop und SRF Virus
Weiter fordert die Kommission, dass Radio-Spartensender, die keinen eigentlichen Service public-Auftrag wahrnehmen, eingestellt werden. Der Bundesrat soll das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und die SRG-Konzession entsprechend anpassen.
Die KVF denkt dabei an Sender wie Radio Swiss Pop, Radio Swiss Classic, Radio Swiss Jazz sowie Radio SRF Virus, Radio SRF Musikwelle oder Radio RTS Option Musique. Mit einer Reduktion der Spartensender könnten die Gebühren gesenkt werden, und die SRG könne sich besser auf ihren Kernauftrag konzentrieren, hält sie fest.
Service public ausserhalb der SRG
Schliesslich will die Kommission den Bundesrat beauftragen, das elektronische Service public-Angebot ausserhalb der SRG zu stärken. Konkret soll im RTVG die Regel aufgehoben werden, wonach ein Veranstalter maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann.
Ein Bericht der Verwaltung habe gezeigt, dass damit Synergien möglich seien, schreibt die Kommission. So steige die Chance, dass insbesondere die regionalen Fernsehkanäle eine höhere Wirtschaftlichkeit und Qualität erreichen könnten.
Werbeeinschränkung prüfen
Darüber hinaus hat die KVF der Verwaltung weitere Aufträge erteilt. Zum einen wünscht sie einen Bericht über die «Doppelspurigkeiten» zwischen den SRG-Regionaljournalen und den Nachrichten der privaten Radiosender. Zum anderen möchte sie, dass die Verwaltung die Auswirkungen einer Werbeeinschränkung bei der SRG prüft.
Die KVF hatte bereits vergangenen Sommer Forderungen in Form parlamentarischer Vorstösse formuliert. So will sie den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Und sie fordert mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession. Einschränken möchte die KVF gleichzeitig die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG.
Debatte in der Frühjahrssession
Über all diese Vorstösse wird das Parlament befinden. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit dem Service public-Bericht befassen. Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession darüber gebeugt. Er zeigte sich zufrieden damit.
Geht es nach dem Bundesrat, soll die SRG weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Mittelfristig will der Bundesrat das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen.