Die Ausschaffungsinitiative der SVP soll strikt nach ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Dies will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates. Anders der Bundesrat, dieser möchte bei der Umsetzung auch anderen Verfassungsgrundsätzen Rechnung tragen.
Der Entscheid in der Kommission fiel mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nach dem Willen der SPK sollen Gerichte bei der Beurteilung bestimmter Straftatbestände keinen Ermessensspielraum haben, ob ein Ausländer ausgewiesen wird oder nicht.
Volk und Stände hatten die Initiative im November 2010 angenommen. Innert fünf Jahren muss sie auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Die SVP hat bereits eine neue Volksinitiative eingereicht, die «Durchsetzungsinitiative». Damit will sie erreichen, dass die Ausschaffungsinitiative nach ihrem Willen umgesetzt wird.
Die Nationalratskommission will nun die Durchsetzungsinitiative überflüssig machen. Mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nach deren Wortlaut erfülle der Gesetzgeber den Auftrag, welchen ihm Volk und Stände erteilt hätten, findet die Mehrheit. Der Vorschlag des Bundesrates hingegen würde den von Volk und Ständen abgelehnten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative umsetzen.
Verhältnismässigkeitsprinzip einhalten
Die Minderheit der Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach bei der Umsetzung auch andere – ebenfalls von Volk und Ständen angenommene – Verfassungsbestimmungen beachtet werden müssen.
Automatische Ausweisungen auch bei Bagatelldelikten würden das verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen, argumentiert die Minderheit. Zudem müsse die schweizerische Gesetzgebung auch internationale Menschenrechtsgarantien und das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU beachten. Der Nationalrat wird sich erst nächstes Jahr mit der Umsetzung der Initiative befassen.