Naturschutzkommission will Heliskiing am Monte Rosa verbieten

Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission will das Heliskiing vom Gebirgslandeplatz Monte Rosa aus verbieten. Dies schreibt sie in einem Gutachten. Nun muss der Bund nochmals über die Bücher.

Heliskiing in den Alpen ist umstritten (Archiv) (Bild: sda)

Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission will das Heliskiing vom Gebirgslandeplatz Monte Rosa aus verbieten. Dies schreibt sie in einem Gutachten. Nun muss der Bund nochmals über die Bücher.

Der Gebirgslandeplatz Monte Rosa liegt unterhalb der Dufourspitze auf dem Monte Rosa-Gletscher. Laut der Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) handelt es sich um eine „von selten schönen Viertausendern gekrönte Gletscherwelt“. Das Gebiet ist denn auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet.

Dass dort rund 800 Mal pro Jahr Helikopter Skifahrer hochfliegen, ist der Kommission deshalb ein Dorn im Auge. In einem Gutachten, das die Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Der Bund“ am Samstag publik machten und das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, schreibt sie deshalb: Die Weiterführung des Landesplatzes sei mit dem BLN-Schutzziel Ruhe und Stille „nicht vereinbar“. Es stelle „eine schwere Beeinträchtigung“ dar.

Die Kommission schlägt vor, den Platz nur noch für Ausbildungs- und Übungszwecke für Helikopter zu nutzen. Damit soll es höchstens 100 Flüge pro Jahr geben.

Gutachten vom November

Die ENHK hat das Gutachten im Auftrag des Umwelt- und Verkehrsdepartements (UVEK) verfasst. Hintergrund ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2011. Darin hat das Gericht mehrere Beschwerden gutgeheissen und das UVEK angewiesen, bei der Festlegung der Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis nochmals über die Bücher zu gehen. Insbesondere musste das Departement das Gutachten bei der ENHK einholen.

Der Grund: Laut Bundesverwaltungsgericht hatte das UVEK ungenügend abgeklärt, wie weit die Landeplätze mit dem Schutz der im BLN verzeichneten Region Dent Blanche-Matterhorn-Monte Rosa vereinbar sind.

Am 28. November 2012 legte die Kommission das Gutachten schliesslich vor. Dass es bisher nicht veröffentlicht worden sei, liege daran, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) es erst habe studieren müssen, sagte BAZL-Sprecher Anton Kohler auf Anfrage.

Kritik an BAZL

Das Gutachten der ENHK hat laut Kohler einen hohen Stellenwert. Nun werde man den Landeplatz Monte Rosa, aber auch die übrigen Gebirgslandeplätze im Licht des Gutachtens neu betrachten. Konkret muss das BAZL das Objektblatt Wallis Südost überarbeiten und nochmals dem Bundesrat vorlegen. Gegen Verfügungen aufgrund dieser neuen Version sind laut Kohler wieder Beschwerden möglich.

Die Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness bezeichnete es in einer Mitteilung vom Samstag als „skandalös“, dass das BAZL das Gutachten vier Monate unter Verschluss gehalten habe. Das Gutachten sei „ein riesiger Erfolg im Kampf gegen die unnötige touristische Gebirgsfliegerei“.

Die Kommission bestätige, dass der Schutz der BLN-Gebiete höher zu gewichten sei als touristische Interessen. Das Gutachten habe Signalwirkung – denn mehr als die Hälfte der 42 Gebirgslandeplätze lägen innerhalb oder am Rand von geschützten Landschaften.

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