Auch die jüngste Fassung des Baselbieter Richtplans überzeugt Umweltverbände nicht: Sie anerkennen Verbesserungen vor allem dank Bundesvorgaben, kritisieren aber neue Verschlechterungen. Nachzubessern seien etwa der Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Verkehrsthemen.
Der Landrat hatte den Kantonalen Richtplan (KRIP) 2009 nach einer Monsterdebatte deutlich gutgeheissen – zwei frühere Entwürfe hatten die Vernehmlassung nicht überlebt. Der Bund segnete den KRIP dann aber nicht ab, sondern erteilte dem Kanton Aufträge zu Korrekturen und Erklärungen. Nun läuft daher erneut eine Vernehmlassung.
Naturschutzverbände, die frühere Forderungen durch Bundesvorgaben bestätigt gesehen hatten, haben am Mittwoch vor den Medien in Liestal die aktuelle Vernehmlassungsvorlage kommentiert. Diese sei zwar ein Fortschritt, genüge aber in wichtigen Punkten nicht und setze auch die Bundesvorgaben nicht ausreichend um.
Rückschritte bei Gewässern
Teilweise werde die frühere Fassung ohne Not aufgeweicht, so beim Objektblatt Raumbedarf der Fliessgewässer: Gestrichen wurden da die Ziele Biotop-Verbund und Artenvielfalt, wie der Natur- und Vogelschutzverband (BNV) moniert. Neu sei dafür ein Ziel, wirtschaftliche und soziale Funktionen der Fliessgewässer zu brücksichtigen.
Damit würden bei Renaturierungen oder Gewässerraum-Ausscheidungen private Interessen zu hoch gewichtet, fürchtet der BNV. Zu wenig verbindlich festgelegt seien überdies lokale Freiräume für Fliessgewässer. – Übrigens erfülle auch die laufende Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes Gewässerraum-Bundesvorgaben nicht.
Als nicht bundeskonform kritisiert der WWF die Kantons-Haltung zum Landschaftsschutz. Das verbindliche Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) werde im KRIP ungenügend geschützt. Insgesamt gut 100 km2 Schutzgebiete würden gestrichen, darunter viel Wald und einige BLN-Gebiete.
Landschaftsschutz nicht abgeben
Der kantonale Richtplan sei viel zu vage formuliert, und der Wald bleibe mit Verweis auf das Waldgesetz ausgeklammert. Letzteres genüge aber wegen seiner Ausnahmen nicht. Landschaftsschutz ist für den WWF Aufgabe des Kantons; dieser dürfe die Koordination nicht einfach den Gemeinden überlassen – das funktioniere sicher nicht.
Unverbindlichkeit moniert auch die Stiftung Landschaftsschutz (SL) im KRIP: bei Regelungen für Windkraftanlagen und für Aussiedlungen in Schutzgebieten. Baselbieter Hügel seien klar zu wenig windig für Ausnahmen vom BLN-Schutz. Der Kanton habe die vom Bund bestellte Klärung der Windkraft-Frage leider aufgeschoben.
Überaus grosszügig ist der KRIP laut Pro Natura ferner gegenüber verkehrsintensiven Einrichtungen wie etwa Shoppingcenters: Erst ab 4000 Fahrten (je 2000 hin und weg) verlangt das Baselbiet einen Richtplan, wärend es in Zürich 3000, in Basel-Stadt 2000 und in Solothurn 1500 seien. Der Bund fordere die Anpassung an die Nachbarn.
Unter dem Strich attestiert Pro Natura dem KRIP-Entwurf, trotz der Kritik vom einstigen „Nichtplan“ von 2006 heute zum klareren und griffigeren Richtplan gereift zu sein. Zum Beispiel seien die neu eingeführten Siedlungsbegrenzungslinien zu begrüssen. Die Verbände verweisen aber auch auf bessere Richtpläne einiger anderer Kantone.