Der Fall sorgte vor rund einem Jahr für Schlagzeilen: Die «Wochenzeitung» (WOZ) hatte für eine Spezialausgabe den Chef des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ausspioniert. Der NDB legte deswegen Beschwerde beim Schweizer Presserat ein – blitzte damit jedoch ab.
Die Beschwerde des NDB werde abgewiesen, teilte der Presserat am Samstag mit. Die verdeckte Recherche sei in diesem Fall zulässig, weil das Experiment – wie die Journalisten es selbst genannt hätten – ohne nicht machbar gewesen wäre. Auch sei das öffentliche Interesse gegeben.
Die Journalisten waren NDB-Chef Markus Seiler unter anderem mit einem Auto auf seinem Weg zur Arbeit gefolgt. Ziel der Recherche sei gewesen, zu «wissen, was man über einen Menschen herausfinden kann, ohne dass man ihn wissen lässt, dass man etwas über ihn herausfinden will», wie die «WOZ» damals schrieb.
Verdeckte Recherche zulässig
NDB-Kommunikationschef Felix Endrich reichte daraufhin Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Der NDB bemängelte unter anderem, die Journalisten hätten sich nicht als solche ausgegeben und damit ihren Beruf verschleiert.
Der Presserat hält die verdeckte Recherche in diesem Fall jedoch für zulässig. Es bestehe zweifelsohne ein öffentliches Interesse daran, zu erfahren, wie problemlos Menschen – und damit auch der NDB-Chef – zu observieren seien, heisst es im Entscheid des Presserates.
Weil die Journalisten sich diese Informationen nur mittels verdeckter Recherche beschaffen konnten, liegt gemäss Presserat kein Verstoss gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» vor.
Seiler-Webseite «keine Montage»
Beschwert hatte sich der NDB auch über die Webseite, welche die «WOZ» in Seilers Namen ins Netz gestellt hatte. Darauf waren Texte, Fotos und Videos zu Seiler zu sehen. Der NDB kritisierte, die Webseite könne als Montage bezeichnet werden, sei jedoch nicht als solche gekennzeichnet.
Auch diesen Teil der Beschwerde wies der Presserat ab: Die Website sei keine Montage, sie illustriere schlicht das Experiment der Journalisten. Mit der Verlinkung der Webseite mit dem «WOZ»-Artikel sei von vornherein klar, dass es um die Frage gehe, wie viel man über den Geheimdienstchef herausfinden könne.