Der Mitarbeiter des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB), der im Mai 2012 geheime Daten gestohlen hat, soll bald vor Gericht kommen. Die Bundesanwaltschaft (BA) bereitet derzeit die Anklage vor.
Diesen Sommer soll diese beim Bundesstrafgericht eingereicht werden, wie BA-Sprecher André Marty eine Information der Zeitung Schweiz am Sonntag bestätigte. Dem Dieb werden verbotener Nachrichtendienst, eventuell auch wirtschaftlicher Nachrichtendienst sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses zur Last gelegt.
Der Mitarbeiter hatte Datenträger mitgehen lassen. Er flog auf, weil er auf einer Bank ein Nummernkonto eröffnen wollte. Als Grund gab er an, eine grössere Summe aus Verkäufen von Bundesdaten zu erwarten. Die gestohlenen Daten wurden sichergestellt.
Ein Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte förderte nach dem Vorfall Mängel in der Informatiksicherheit des NDB zu Tage. Daraufhin wurden etwa Zugriff- und Zutrittsrechte eingeschränkt.