Ein 48-jähriger Informatiker, der beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 2012 umfangreiche Daten entwendet haben soll, ist am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten verurteilt worden.
Der 48-Jährige hat sich in den Augen des Gerichts des politischen Nachrichtendienstes schuldig gemacht. Vom Vorwurf der versuchten Verletzung der Amtsgeheimnisses wurde er dagegen freigesprochen. Die Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten ist bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren.
Die nun sanktionierten Taten hätten ein sehr hohes Gefährdungspotenzial für die Eidgenossenschaft gehabt, sagte der Richter in seinem Urteil. «Der Datendiebstahl hätte gravierende Konsequenzen haben können.»
Weiter in psychiatrischer Behandlung
Gleichzeitig erkannte der Richter die verminderte Schuldfähigkeit des derzeit in Therapie befindlichen Informatikers an. Deshalb wurde das hypothetische Strafmass von sechzig Monaten nun um zwei Drittel reduziert, womit es nun bei zwanzig Monaten liegt. Der 48-Jährige soll sich auf Geheiss des Gerichts auch weiterhin einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt, die Verteidigung hatte dagegen für einen Freispruch plädiert.
507 Gigabyte Daten
Der Datenbankspezialist des NDB stahl im Frühjahr 2012 Datenmengen von rund 507 Gigabyte. Es soll sich dabei um «geheime, klassifizierte und besonders schützenswerte Daten» gehandelt haben. Zum Zeitpunkt seines Handelns war der Beschuldigte krankgeschrieben, betrat allerdings trotzdem sein Bürogebäude.
Der in Italien geborene Angeklagte verschaffte sich Zugang zu Informationen, die geheimdienstliche Operationen betrafen. Dabei gelang es ihm ausserdem, den gesamten E-Mail-Verkehr des NDB für seine Zwecke abzuspeichern. Davon war laut Anklageschrift auch die Geschäftsleitung und die Direktion betroffen.
Selbst entlarvt
Für die gestohlenen Datensätze soll der Beschuldigte bereits Offertschreiben verfasst haben, die er an «ausländische Parteien oder Organisationen» verschicken wollte. Die vorgesehenen Verkaufspreise lagen dabei bei mindestens 100’000 Franken.
Er selbst sorgte dafür, dass es zu solchen Geschäftsabschlüssen niemals kam.
Zur Abwicklung des geplanten «Daten-Deals» vereinbarte der Angeklagte ein Beratungsgespräch bei einer Bank in Bern, um ein Nummernkonto zu eröffnen. Dabei erklärte er gegenüber dem Bankangestellten, dass er Einnahmen von 100’000 bis einer Million Franken erwarte, die aus dem Verkauf von sensiblen NDB-Daten stammen sollten.